Sehr geehrter Herr Professor Ewen,
unsere Röntgenabteilung verfügt derzeit über keinen Radiologen mehr. Die Röntgenuntersuchungen werden von den Fachabteilung angeordnet und selbst befundet.
Zunehmend werden Röntgenanforderungen gestellt, deren Fragestellung aus einnem einzelnen Wort besteht (Fraktur? Präoperativ; Verlaufskontrolle).
Die MTRA müssen sich darauf verlassen, das die angeforderte Untersuchung stimmt.
Sind solche Anforderungen (z.B. die genannten Fragestellungen) ausreichend, um eine Untersuchung durchzuführen?
Vielen Dank fpr Ihre Antwort
(Rechtfertigende) Indikation
Sehr geehrte Frau Rudolph, ich bin der Meinung, dass ein/e MTRA nicht die Fachkunde des Anfordernden und dessen medizinisch-radiologische Qualifikation hinterfragen muss. Dies gehört, strahlenschutzrechtlich gesehen (RöV!), nicht zum Berufsbild eines/r MTRA. Da in diesem Fall der Anforderer ebenfalls Befunder ist, der auch die Klinik kennt, kann die Anforderung auch aus einem einzigen Wort bestehen.Bei bestimmten Fragestellungen wird dies aber nicht ausreichend sein. So wird die Thoraxaufnahme bei einer Verlaufskontrolle z.B. bei Pneumonie in Inspiration und beim Pneumothorax in Expiration geröntgt. Auch bei der Verlaufskontrolle von Frakturen können bestimmte Einstellungen kontraindiziert sein. Weiterhin ist bei Überweisungen, oder wenn im Krankenhaus eine andere Person als der Anforderer befundet, dieses ´einzelne Wort´ als Anforderung unzureichend. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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