Guten Tag Prof. Ewen,
Ab wann darf man von den Referenzwerten des BfS abweichen? Wie sieht der ´Referenzpatient´ aus, für welchen diese festgelegten Werte gelten?
Vielen Dank!
Referenzwerte des BfS
Hallo Anke, die Diagnostischen Referenzwerte (DRW) sind keine rechtlich festgelegten und einzuhaltenden Grenzwerte für Patienten. Sie sind als Schwellenwerte einer Dosisgröße (z.B. des Dosisflächenproduktes) zu verstehen, bei deren Überschreitung die Ursachen dafür gesucht und Maßnahmen zur Reduzierung erwogen werden müssen. Es wird also erwartet, dass bei „guter radiologischer Praxis“ die DRW für Standardverfahren/-patienten nicht überschritten werden. Die DRW sind auch nicht auf einzelne individuelle Untersuchungen anzuwenden, sondern es ist die Idee, dass die Mittelwerte von Patientenexpositionen unterhalb der DRW bleiben. Auf diese Weise werden also z.B. die unterschiedlichen Körpermaße der Patienten, die bei entsprechend hohen Werten von Größe und Dicke die Patientendosis für Einzeluntersuchungen durchaus über die DRW anwachsen lassen können, „herausgemittelt“. Für den „gemittelten Standardpatienten“ ist ein Gewicht von 70 ± 3 kg festgelegt worden. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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