Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage bezieht sich auf die rechtfertigende Indikation im Sinne der Röntgenverordnung für ein Schädel CT im Jahr 2007 mit der Begründung ´zunehmende Denkstörungen´. Es wäre super wenn Sie mir eine Hilfestellung diesbezüglich geben könnten, da meine juristische Rechsche eider nicht bisher leider nicht sonderlich erfolgreich war. Ich benötige die Antwort auf diese Frage für eine Begutachtung durch den MDK des Landes Bremen für die Begutachtung eines Behandlungsfehlers.
Refertigende Indikation für Schädel CT im Jahr 2007
Sehr geehrte Frau Moritz, ich (als Physiker) habe Ihre Frage an einen radiologischen Kollegen weitergegeben, der viel mit CT und MRT zu tun hat. Dessen Meinung zur Abklärung der Ursachen von „zunehmenden Denkstörungen“ mittels CT ist durchaus positiv, und es gibt nach seiner fachlichen Ansicht eine Reihe medizinisch-radiologischer Gründe für eine Stellung der rechtfertigenden Indikation. Ganz vorne, aber nicht ausschließlich, steht dabei die Sicherstellung, dass Durchblutungsstörungen und Tumore auszuschließen sind. Mir ist klar, dass diese wenigen Sätze den Informationsbedarf zu Ihrer Fragestellung wohl nicht vollständig ausschöpfen können. Empfehlenswert ist sicherlich ein Rundblick im Internet, den ich auch genommen habe. Man findet dort einige Beiträge zum Thema rechtfertigende Indikation, unter anderem auch zur Durchführung computertomographer Untersuchungen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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