Richtlinien zur neuen Gesetzgebung

Lieber Herr Prof. Ewen,
vielen Dank, dass Sie und das Forum-Team die Flut an Anfragen, gerade im Hinblick auf die neue Gesetzgebung für uns verständlich und v.a. sehr schnell beantworten.

StrlSchG mit zugehöriger StrlSchV haben wir... wie ist eigentlich der Stand bei der noch größeren Aufgabenstellung das untergeordnete Regelwerk auszuarbeiten bzw. zu aktualisieren.

Bei der SV-RL haben wir schon eine guten Entwurf, gerade im Hinblick auf den Stand der Technik. Sid Sie zuversichtlich, dass diese 2019 verabschiedet wird? /

Wie sieht es mit den vielen unterschiedlichen Richtlinien zu den verschiedenen Fachkunden aus? /

Die RL zur Arbeitsanweisungen und Aufzeichnungen war - schon bevor man mit der Erarbeitung eines StrlSchG begonnen hatte - uralt.
Passiert hier etwas? Gerade im digitalen Zeitalter wäre interessant, wie stark die Komprimierung bzw. die ´verlustbehaftet´ Langzeitarchivierung der Bild ausgestaltet sein darf - schließlich ist das auch ein Kostenfaktor. /

Auch bei den QS-RL ist Handlungsbedarf gegeben, aus meiner Sicht gerade im Hinblick auf die sinnfreie und unrealistische Vorgabe die Befundungsmonitore an C-Bögen im OP auf Konstanz prüfen zu wollen. Eine Abnahmeprüfung der Befundungsmonitore halte ich hingegen für zweckmäßig.



Besten Dank
Viele Grüße und schönes Wochenende

kerstin.1234xr
Sehr geehrte Anfragerin, Danke für die positive Einschätzung unserer Arbeit im Forum RöV. Aber wir sind mit dem vielfältigen rechtlichen Umfeld des StrlSchG und der StrlSchV noch nicht vertraut genug, um hier ganz konkrete und spezifische Antworten über den Stand der Änderungsarbeiten bzw. Novellierungen der einschlägigen Regelungen (´Richtlinien´) zu geben. Der jeweilige Bearbeitungsstand ist sehr vielfältig und zeitlich gesehen jetzt noch nicht scharf zu bestimmen. Und das schon mal gar nicht, wenn man den Fortschritt dieser Arbeiten nur ´von außen´ betrachten soll, also wenn man nicht Mitglied in den verschiedenen Fachgremien ist bzw. sein kann. Wir wissen auch, dass der Verlauf der Dinge unterschiedlich ist. So wäre für uns vorstellbar, dass beispielsweise die SV-RL nach im Jahr 2019 ´ans Netz gehen´ könnte. Für andere Bereiche ist das aus unserer Sicht schon schwieriger vorauszusagen Beispiele: QS-RL, FK-RL, ´Aufzeichnungs-RL´). Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

Derzeit wird auf die Antwort eines Experten gewartet. Sobald dieser seine Antwort eingegeben hat können Sie gern Nachfragen oder ergänzend Antworten.

Bitte haben Sie etwas Geduld