Sehr geehrter Herr Prof. Ewen, ich habe eine Frage zur Einstelltechnik von Hand/Fuß bzw. was ist ´richtig´. Wenn ich Hand/Fuß Aufnahmen bds. 2 Ebenen erstelle, sind das bei mir vier 18 x 24 Kassetten die ich auslese, bei den (älteren) Kolleginnen oft nur zwei 24 x 30 Kassetten, unabhängig von der Fragestellung. Mir wurde ca. ´09 gesagt, es seie von der KV (?) nicht mehr zulässig, dass zB beide Hände a.p. auf einer Kassette geröntgt werden dürfen, wg. der Dosisermittlung.
Allerdings finde ich weder in den Leitlinien der BÄK oder im Internet Informationen darüber und in unseren Einstelltechnikbüchern, sind es idR bei diesem Prinzip auch nur 2 Aufnahmen. Unsere ´neueste´ Ausgabe ist allerdings von 2004 und somit auch nicht mehr die aktuellste.
MfG
Rö-Aufnahme Hand/Fuß
Sehr geehrte Frau Müller, von meinem radiologischen Kollegen folgende Antwort an Sie: Am Rand der Röntgenaufnahmen entstehen immer geometrische Verzerrungen der abgebildeten Strukturen. Je weiter der Röntgenstrahler von der Hand entfernt ist, desto weniger Verzerrungen entstehen. Letztlich ist die röntgenologische Abbildung der Knochen nur in der Mitte der ´belichteten´ Fläche geometrisch exakt. Würde man beide Hände auf den Röntgentisch legen und gleichzeitig röntgen, so würden die beiden Daumen und viel Luft geometrisch exakt abgebildet werden. Die häufig erkrankten Gelenke liegen aber dann am Rand (Textvorschlag von der Charite). Darum müssen auch nach Ansicht des Kollegen die Hände oder Füße jeweils getrennt geröntgt werden. Wie Sie schon bemerkt haben, kann auch die – wenn auch geringe - Dosis nicht für jede Hand einzeln erfasst werden. Zur Abrechnungsfähigkeit gegenüber der KV können wir hier im Forum RöV nichts sagen. Unsere Meinung dazu: Aus Qualitätsgründen sollten diese Aufnahmen nicht abrechnungsfähig sein. Aber da müssten Sie sich bei der KV erkundigen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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