RöV§ und PACS-Archivierung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ist eine dauerhafte Archivierung von digitalen Röntgendaten in einem PACS auf Festplatten rechtlich zulässig?
Ich habe in der RöV§ keinen Hinweis gefunden, der technisch genau vorschreibt, wie eine dauerhafte Archivierung der Daten zu erfolgen hat?
Konkret geht es um die Frage, ob man diese auf einem Computer-Speichersystem archivieren könnte?
Natürlich ist für eine entsprechende Sicherung gesorgt.
heikoen
Sehr geehrter Herr Kersten, die RöV verlangt keine ´dauerhafte´ Archivierung, weder für analoge noch für digitale Daten, sondern nach § 28 Abs. 3 (bei Beachtung der Ausnahme für Unter-18-Jährige) 10 Jahre in der Diagnostik. Die Aufbewahrung der gespeicherten Daten auf einem Bildträger oder anderem Datenträger ist nach § 28 Abs. 4 RöV explizit zulässig. Weder die RöV noch die konkretisierende ´Aufzeichnungsrichtlinie´ geben Anforderungen an die Speichermedien vor (so etwas ist in einer Rechtsverordnung auch nicht sinnvoll, da sich die Technik einfach zu schnell verändert). Sichergestellt sein muss, dass die Daten während der Aufbewahrungsfrist verfügbar sind und jederzeit innerhalb einer angemessenen Zeit lesbar gemacht werden können. Dies kann sicherlich durch die Nutzung von Computerfestplatten, DVD oder anderer digitaler Medien erfolgen. Der Strahlenschutzverantwortliche und seine Beauftragten müssen sicherstellen, dass die entsprechenden Systeme über diesen Zeitraum verfügbar sind. Dafür ist es unseres Erachtens notwendig, dass regelmäßige Datensicherungen erfolgen. Wie Sie in Ihrer Frage bestätigen, erfolgen solche Sicherungen bei Ihnen regelmäßig. Zusammenfassend ist unserer Meinung nach gegen die Aufbewahrung der Daten auf gesicherten Computersystemen nichts einzuwenden. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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