Röngenschürzen

Guten Tag, habe eine Frage zur Nutzung von Röntgenschürzen in der Zahnarztpraxis. Die besagte Schürze (bleifreies Material) erfüllte die Medizinprodukterichtlinie 93/42/ EWG (hat ein CE-Zeichen) und die EN ISO 61331-1. Leider ist nicht bescheinigt, dass auch die DIN 6857-1 erfüllt wird.

Darf so eine Schürze in Deutschland genutzt werden ? Ich meine ja, da eine Konformitätserklärung vorliegt. Die Einhaltung der DIN 6857-1 ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
wilfried.beyerle
Sehr geehrter Herr Beyerle, Sie haben Recht; diese Schürzen entsprechen den Vorschriften des Medizinprodukterechts (CE-Kennzeichen, Konformitätserklärung) und können daher (auch ohne expliziten Nachweis, dass DIN 6857-1 eingehalten ist) eingesetzt werden. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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