Röntgen

Sehr geehrter Prof. K. Ewen,

Welche Qualitätsanforderungen ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften und den Vorgaben der Fachgesellschaften im Röntgen?

Mit freundlichem Gruß
Mansky
SchmidtMansky
Sehr geehrter Herr Schmidt, ich nehme an, Sie meinen mit „Qualitätsanforderungen“ diejenigen, die nach der Röntgenverordnung (RöV) vorgeschrieben sind: Abnahmeprüfung (§ 16 Abs. 2) und Konstanzprüfungen (§ 16 Abs. 3). Wenn das so ist, dann finden Sie hier im Forum RöV unter der Anfrage Nr. 3037 fast alles, was man – natürlich in Kurzfassung – zu diesem Thema zu sagen hat. Die „gesetzliche Vorschrift“ ist also die RöV und die praktischen (messtechnischen) Ausführungen dieser Vorgaben liefert die Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) im Zusammenwirken mit den auf die einzelnen Gerätetypen in der Röntgendiagnostik zugeschnittenen QS-Normen. Parallel zu diesem Vorschriftengefüge aus QS-RL und QS-Normen haben die vielen medizinischen Fachgesellschaften, die sich auf ihren spezifischen Tätigungsbereichen der Röntgendiagnostik bedienen, diesbezüglich eigene Regelungen geschaffen, in denen der „Stand der Medizin“ zur Diagnostik und Therapie beschrieben ist, unter anderem, wie man aus medizinisch-radiologischer Sicht mit bildgebenden Verfahren umgehen sollte. Beispiel: S3-Leitlinie Mammakarzinom, die ja auch im Screening berücksichtigt wird. Die Zahl der Fachgesellschaften ist sehr groß, was ein Blick ins Internet zeigt, und dementsprechend gibt es Leitlinien in unterschiedlichen Klassifikationen (siehe hierzu unter: http://www.awmf.org/leitlinien/awmf-regelwerk/ll-entwicklung/awmf-regelwerk-01-planung-und-organisation/po-stufenklassifikation.html Interessant im Zusammenhang mit Ihrer Fragestellung ist auch der Wikipedia-Artikel https://de.wikipedia.org/wiki/Medizinische_Leitlinie Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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