Röntgen beim Zahnarzt

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
bei einer umfangreichen Zahnbehandlung in der Endodontolgie musste bzw. muss ich noch mehrmals geröngt werden. Die digitalen Aufnahmen werden / wurden mit einem Rundtubus durchgeführt und nicht mit einem Aufsatz (rechteckig) eingeblendet. Mir ist zu Ohren gekommen, dass die Stralenbelastung durch einen Rechtecktubus bzw. einen Aufsatz gesenkt werden könnte. Kann man auf eine ´Einblendung´ bestehen bzw. ist eine Aufnahme ohne Einblendung überhaupt zulässig?
Vielen Dank und herzliche Grüße,
M. Huber

monika-metten
Sehr geehrte Frau Huber, es gibt eine Richtlinie zur Röntgenverordnung (Sachverständigen-Prüfrichtlinie), nach der sog. behördlich bestimmte Sachverständige Röntgeneinrichtungen vor deren Inbetriebnahme und dann alle 5 Jahre überprüfen müssen. Dort, und zwar im Berichtsmuster „2.2.5“ für Dentalaufnahmegeräte mit intraoralem Bildempfänger, gibt es zwei Prüfpositionen, die sich mit der „Begrenzung des Nutzstrahlenfeldes“ beschäftigen. Grundforderung ist, dass eine geeignete Blende mit bestimmten geometrischen Maßen vorhanden sein muss (Rund- oder Rechtecktubus). Zusätzlich, und zwar bei erstmaliger Inbetriebnahme einer Röntgeneinrichtung ab 01.08.2008, müssen Formateinblendungen mit 2 Standardformaten (2 cm x 3 cm und 3 cm x 4 cm) sowie geeignete Positioniereinrichtungen für den Bildempfänger verfügbar sein. Die dadurch erreichbare Verringerung der Dosis entsteht durch Verkleinerung des Nutzstrahlenfeldes. Wohl gemerkt, diese Einrichtungen müssen vorhanden sein, einen Zwang zu deren Nutzung gibt es aber nicht. Die durch diese Einblendungstechnik erreichbare Reduzierung der Strahlenexposition ist bei Einzelzahnaufnahmen angesichts der dort ohnehin kleinen Patientendosis ziemlich bescheiden. Noch etwas muss angemerkt werden: Die sachgemäße Nutzung dieser Einblendungsmethode ist etwas diffizil, so dass gut darauf geachtet werden muss, dass das interessierende Objekt auch wirklich vollständig abgebildet ist. Sonst muss die Aufnahme wiederholt werden. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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