Röntgen der Hand

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
zunächst vielen herzlichen Dank für die ausführlichen und fachkundigen Auskünfte in diesem Forum.
Zu meinem Problem:
Beim ortsansässigen Orthopäden wurde vor wenigen Wochen meine rechte Hand aufgrund einer Schwellung am Fingerendgelenk geröngt. Es gab hierbei Vorkommnisse, die mich im Nachinein stark beunruhigen, zumal der Vorgang des ´Geröngtwerdens´ immho sehr seltsam abgelaufen ist.
Auf die Frage an den Arzt, ob denn auch andere bildgebende Verfahren zum Einsatz kommen könnten, wurde mir entgegnet, dass man hierbei (beim Handröntgen) keine Strahlung abbekomme. Anschließend wurde ich in den Röntgenraum geschickt. Nach einer letzten Röntgenuntersuchung oder einer eventuell bestehenden Schwangerschaft wurde ich nicht befragt, weder vom Arzt noch vom Röntgenpersonal. Die Arzthelferin machte insgesamt einen sehr unsicheren, nervösen Eindruck. Sie forderte mich auf, mich so nah wie möglich - frontal, nicht seitlich - vor den Röntgentisch zu setzen, die Beine unter den Tisch stellend. Eine Bleischürze wurde mir nicht angelegt, ich wurde ebenfalls nicht darauf hingewiesen, den Kopf abzuwenden. Der Abstand von der Brustdrüse zum Primärstrahl betrug ca. 10 bis 15 Zentimeter. Auch der Abstand vom Kopf (Augenlinse, Schilddrüse) zur Stahlenquelle war sehr gering. Auf die Frage, weshalb keine Bleischürze angelegt werde, entgegnete man mir, dass beim Röntgen der Hand keine Strahlung am Körper ankomme. Mein Vertrauen in die Praxis und den untersuchenden Arzt ist seitdem dahin und ich habe Angst, unsachgemäß geröngt geworden zu sein und Schäden, auch durch nicht abgeschirmte Streustahlung, erhalten zu haben.
Fragen, die sich mir seither stellen, sind:
Kann es durch unsachgemäßes Bedienen eines digitalen Gerätes zu übermäßiger Strahlung durch falsche Belichtungszeiten, Einblednung oder Dosis kommen?
Können hierbei Erscheinungen wie leichte Kopfschmerzen, leichte Übelkeit und Durchfall sowie Hautreizungen hervorgerufen werden?
Wie stark ist bei dieser Art der Röntgenuntersuchung die Belastung durch Streustrahlen?

Vielen Dank, S.
susanne.sicklinger
Sehr geehrte Frau Sicklinger, 1) Für jede Röntgenaufnahme, also auch für die Untersuchung der Hand, benötigt man Strahlung (ohne Röntgenstrahlung keine Röntgenbild). Die Dosis bei einer Handaufnahme ist aber, verglichen mit anderen Röntgenuntersuchungen, ziemlich gering. Auch die von dem Objekt (hier: Hand) ausgehende Streustrahlendosis ist niedrig, aber wenn man sie mit einfachen Mitteln noch weiter verringern kann, sollte man es tun. 2) Gebärfähige Frauen sind vor der Röntgenuntersuchung vom anwendenden Arzt nach eventuell bestehender Schwangerschaft zu befragen (§ 23 Abs. 3 RöV). Das Ergebnis dieser Befragung muss aufgezeichnet werden (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 RöV). 3) Bei einer Handaufnahme ist eine Patientenplatzierung frontal zum Untersuchungstisch, und das auch noch mit den Beinen unter diesem Tisch, genau das Falsche. Seitlich und mit abgewandten Beinen wäre dagegen richtig. 4) Eine Schutzschürze, so vorhanden, kann zur Minimierung der Strahlendosis nicht schaden. 5) Die Abstände vom Röntgenstrahler zu kritischen Organen des Patienten (zum Beispiel Schilddrüse, Augenlinse) sollten zur Minimierung der sog. Gehäusedurchlass-Strahlung so groß wie untersuchungstechnisch möglich gehalten werden. 6) Wie gesagt, die Streustrahlendosis ist bei einer Handaufnahme gering, doch gleich Null ist sie aber auch nicht. Fazit: Es ist total unwahrscheinlich, dass Sie mit strahlungsbedingten Schäden rechnen müssen. Darüber brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. An sich tragen moderne digital arbeitende Röntgengeräte im Vergleich zu älteren, analogen Geräten ehr zu kleineren Dosiswerten bei. Fast würde ich sagen: Man muss bei ihnen schon richtig etwas falsch machen, um bei Patienten eine unangemessen hohe Dosis zu applizieren. Trotz aller hier von Ihnen aufgezählten und von mir kommentierten Fehler, die bei Ihrer Untersuchung unterlaufen sind, müssen Sie dadurch keine gesundheitlichen Symptome (z.B. Übelkeit, Kopfschmerzen) befürchten. Man könnte sich aber fragen, ob in dieser Praxis bei anderen Röntgenuntersuchungen, die zur Erzeugung einer befundbaren Bildqualität eine höhere Dosis erfordern, grundsätzlich ebenso unqualifiziert geröntgt wird. Mit korrekter Patientenplatzierung (s.o.) liegt bei einer Handaufnahme die Streustrahlendosis am Patienten in einer Größenordnung von 0,3 µSv, einem Wert, der keineswegs Furcht einflößend ist. Mit freundlichem Gruß K. Ewen PS: Vielleicht werfen Sie noch einen Blick auf den Text der nachfolgenden Forumanfrage (Nr. 2998), dort die letzten Zeilen in eckigen Klammern. Dieser Text ist nicht mit uns abgesprochen, geht aber (in Kurzfassung) in dieselbe Richtung wie unsere Antwort hier.
Klaus Ewen

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