Röntgen der Hand Frage 2997

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
zunächst möchte ich mich ganz herzlich bei Ihnen für die sehr ausführliche und hilfreiche Beantwortung meiner Frage 2997 bedanken.
Bezüglich meiner Frage in 2997, ob es denn durch unsachgemäßes Bedienen eines digitalen Gerätes zu übermäßiger Strahlung durch falsche Belichtungszeiten, Einblednung oder Dosis kommen könnte, möchte ich aus folgendem Grund nochmals nachfragen:
Als ich ins Röntgenzimmer gebeten wurde, bat mich die Arzthelferin meine Hand auf eine Speicherfolie zu legen. Diese Kassette hatte ca. die Größe zweier Hände. Eine Anweisung, wie und wo ich die Hände zu positionieren habe, erfolgte nicht, dafür aber die Anweisung, mich möglichst nahe an den Tisch zu setzen (Ellenbogen am Körper und 90 Grad). Anschließend verließ die Arzthelferin den Raum, um die Aufnahme zu erstellen. Dies dauerte ca. eine Minute. Ein Lichtkegel, wie es wohl bei Einblendungen üblich ist (?), war nicht sichtbar. Eine Einblendung wurde auch zuvor von der Arzthelferin im Röntgenraum nicht vorgenommen. Kann sie diese vergessen haben? Welche Auswirkungen hätte dies auf Dosis und Gesundheit.
Ich habe mir inzwischen die Aufnahme durch den Arzt auf CD aushändigen lassen. Hierbei ist mir auch aufgefallen, dass neben der Hand auch das Handgelenk und ein Teil des Unterarms zu sehen sind. Die zu diagnostizierende Stelle betraf aber nur das vordere Fingerendgelenk des Zeigefingers...
Mittlerweile hat sich diese Sache für mich zum regelrechten Albtraum entwickelt und ich möchte gerne eine Aufklärung des Sachverhalts, sowohl aus persönlichen Gründen als auch aus Schutz anderer Patienten. Welche Möglichkeiten gibt es hier? Werden Dosisleistungen / Belichtungszeit vom Gerät gespeichert? Hat man hier das Recht zur Einsicht, ohne dass Daten verändert werden können? An wen könnte man sich in diesem Fall wenden?
Ich habe im Übrigen den behandelnden Arzt ca. eine Woche später auf den fehlenden Bleischutz angesprochen. Er meinte - wie ich ja bereits in meiner letzten Frage geschrieben habe - dass bei einer Hand keine Strahlung am Körper ankäme und dass man eine derartige Untersuchung auch schwanger durchführen könne. Auf meinen Hinweis auf die falsche Positionierung räumte er ein, dass es wohl nicht optimal gelaufen sei... Für dieses Gespräch bekam ich eine Rechnung für eingehende Beratung mind. 10 min. ausgestellt.
Mit besten Grüßen, Susa S.
susanne.sicklinger
Sehr geehrte Frau Sicklinger, zu den medizinisch-radiologischen Aspekten und zur Indikationsstellung können wir „aus der Ferne“ und ohne die Röntgenaufnahme sehen zu können sowie ohne weitere klinische Angaben grundsätzlich nur schwer die Indikation für das Röntgen der Hand nachvollziehen. Das ist auch nicht die Aufgabe des Forum RöV. Eine Schwellung an einem Fingerendglied kann hinweisend auf verschiedene Erkrankungen sein. Zur weiteren ätiologischen Zuordnung kann dann eine Aufnahme der gesamten Hand indiziert sein, um sich das Verteilungsmuster, was hinweisend auf bestimmte Erkrankungen sein kann, bzw. dortige Veränderungen anzusehen. Wenn die Hand geröntgt wird, gehört die Darstellung des Handgelenkes zu einer mangelfreien Aufnahme mit dazu. Um zu beurteilen, ob die Aufnahme korrekt eingeblendet wurde, müsste man sie sich anschauen. Wir vom Forum RöV kommen an dieser Stelle mit Ihrem „Fall“ nicht weiter. Die Frage ist also, an wen Sie sich grundsätzlich wenden können, ob mit Erfolg, ist offen. 1) Gutachterkommission der Kammern. 2) Falls Sie privat versichert sind, wäre die KV außen vor. 3) Grundsätzlich muss man Ihnen die Untersuchungsdaten überlassen (§ 28 Abs. 2 Satz 1 RöV). 4) Abschließend würden wir nach „längerem Überlegen“ vorschlagen, sich bei der für Ihren Bereich zuständigen Ärztekammer zu beschweren. Die müssen dann irgendwas tun. Oft ist es dann so, dass bei dem Zauberwort „Röntgen“ die der betreffenden Ärztekammer zugeordnete Ärztliche Stelle gefragt bzw. eingeschaltet wird. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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