Röntgenanforderung niedergelassener Arzt

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,

ich arbeite in einem kleinem Krankenhaus ohne einen Radiologen. Die Röntgenanforderungen werden von den angestellten Ärzten mit Fachkunde im RIS gestellt. Ab 01.07.2017 sollen wir Röntgenaufnahmen von einem im Hause neu ansässigen Chirurgen anfertigen. Er hat im Krankenhaus seine eigene Praxis und auch die Fachkunde. Seine Röntgenanforderungen werden direkt an die Konsole des Röntgengerätes geschickt, so das ich als MTRA die rechtfertigende Indikation zu dieser Anforderung nicht lesen kann. Nun die Frage: Muss ich die rechtfertigende Indikation zu einer Röntgenanforderung zwingend kennen? Falls ja, wo steht das? Vielen Dank für Ihre Bemühungen, liebe Grüße von Marie
Marie
Hallo Marie, ausgehend davon, dass der Chirurg mit eigener Praxis im Krankenhaus korrekt in die Strahlenschutzorganisation des Krankenhauses als Betreiber der Röntgeneinrichtungen eingegliedert ist, gilt nach unserer Meinung folgendes: Der im Strahlenschutz fachkundige Chirurg stellt die rechtfertigende Indikation und dokumentiert diese. Für die technische Durchführung, die dann durch Sie erfolgt, teilt er Ihnen die notwendigen Angaben (Durchführungsmethode, ggf. weitere Maßnahmen) schriftlich oder mündlich oder durch Hinweis auf vorliegende Anweisungen mit. Sie haben weder die Aufgabe noch die Pflicht die „rechtfertigende Indikation“ zur Kenntnis zu nehmen oder gar zu prüfen. Diese Regelungen findet man in der RöV in den §§ 23 bis 25, im § 28 und damit zusammenhängend in den Begriffsbestimmungen des § 2. Mit freundlichen Grüßen K. Ewen
Klaus Ewen

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