Röntgenfehlaufnahmen

Ich bin ltd. MTA. Wir haben seit einem Jahr auf digitales Röntgen umgestellt. Leider verleitet dies dazu bei Fehlaufnahmen diese einfach mehrfach zu wiederholen um so die ´beste´ Aufnahme in´s PACS zu schicken. Mein Stellvertreter, der natürlich mein volles Vertrauen hat (jetzt hatte) missbraucht dieses sehr oft und löscht seine Felaufnahmen. Jetzt habe ich den ´Papierkorb´ Kennwort geschützt damit ich ihn damit konfrontieren kann, denn er bestreitet ja sein Vorgehen. Er hat es auch geschafft das Kennwort zum umgehen und ich bin ihm nur anhand des Patentenprotokolls auf die Schliche gekommen. Er verspricht zwar dies in Zukunft nicht mehr zu machen aber was soll ich nun tun? Ihn beim Strahlenschutzverantwortlichen/Strahlenschutzbeauftragten melden? Oder ihn nun da ich es weiß einfach decken?
anita-bosch
Sehr geehrte Frau Bosch, es ist in der Tat eine große Versuchung, mit Hilfe der heutzutage technisch einfach zu handhabenden digitalen bildgebenden Verfahren wiederholend mehr Röntgenaufnahmen zu erzeugen als tatsächlich benötigt werden („Knopfdruck“), um dann nur das aufnahmetechnisch „beste“ Bild der Befundung zukommen zu lassen und die anderen durch Löschung der Daten zu verwerfen. Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 RöV ist dafür zu sorgen, das über jede (!) Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen Aufzeichnungen … angefertigt werden müssen. Das gilt ebenfalls für sog. Fehlaufnahmen, denn diese sind natürlich auch mit einer entsprechenden Patientendosis verbunden. Der besagte Kollege scheint ja nicht einsichtig zu sein, dieses Verhalten wirklich abzustellen. Es ist natürlich niemals leicht, im Berufsleben Kollegen „anzuschwärzen“. Aber dieser hier verstößt unverhältnismäßig häufig und gezielt unter anderem gegen § 2c RöV („Vermeidung unnötiger Strahlenexpositionen und Dosisreduzierung“). Das darf an dem für diesen Bereich zuständigen Strahlenschutzbeauftragten keineswegs vorbeigehen, wie auch immer der (und von wem) über diese Vorfälle informiert worden ist. Auch ist zu beachten, dass der Strahlenschutzbeauftragte und natürlich auch der Strahlenschutzverantwortliche sich ggf. gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde, der zuständigen ärztlichen Stelle oder im schlimmsten Fall gegenüber einer Strafermittlungsbehörde rechtfertigen und verantworten müssen. Wenn hierbei bekannt würde, dass Sie als leitende MTRA von diesen Mängeln wussten und die Verantwortlichen in der betrieblichen Strahlenschutzorganisation nicht informiert haben, könnte dies auch disziplinarische oder arbeitsrechtliche Folgen für Sie haben. Ein Rat von uns wäre noch, die Meldung an die Verantwortlichen vorher mit dem Betriebs- oder Personalrat zu besprechen und sich hier der notwendigen Unterstützung zu versichern. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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