Röntgengerät technisch im Ausland nutzen

Hallo, ich bin beruflich mit einem mobilen Röntgengerät mit Ausnahmegehnemigung vom unserem zuständigen GAA zur technischen Prüfung von Transportbändern (also nichts medizinisches mit Personen sondern nur Gegenstände) unterwegs. Bisher war ich nur in GER unterwegs und kenne und erfülle hierzu alle notwendigen Vorschriften.
Jetzt fragt einer unsere den Einsatz in Russland an.
Muss ich für den Einsatz nur die lokalen Vorschriften (Anzeige des Einsatzes etc.) beachten oder gibt es weitere GER Vorschriften für den Einsatz von Röntgengeräten im Ausland.
Des Weiteren wie verhält es sich mit dem Transport
eines Röntgengerätes ins Ausland?

Hat Jemand hierzu Erfahrung?
Wolfgang01.riedel
Sehr geehrter Herr Riedel, für eine von Ihnen beschriebene Tätigkeit außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelten in erster Linie die Vorschriften des Staates, in dem die Tätigkeit erfolgen soll. Nicht außer Acht lassen dürfen Sie allerdings die Regelung der RöV, dass berufliche Strahlenexpositionen außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs der RöV bei der Ermittlung der Körperdosis einzubeziehen sind (§ 31a Abs. 5 RöV). Wenn Sie die von Ihnen beschriebene Tätigkeit in Russland ausführen wollen, dann empfehlen wir Ihnen, vorher die Randbedingungen für die Tätigkeit aber auch für den Transport der Röntgeneinrichtung mit den zuständigen russischen Behörden abzuklären. Aus unserer Sicht wäre die russische Botschaft bzw. die entsprechende Abteilung eines russischen Konsulats die geeignete Ansprechstelle. Dies gilt umso mehr, als Russland nicht zur EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT (EURATOM) gehört und die in Russland geltenden Regelungen von den hier (in der EU) bekannten Vorgaben völlig abweichen können. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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