ein Hallo an die Betreiber des Forums,
ich Arbeite am Flughafen und bediene dort ein Smith Heimann Röntgengerät bei der Passagier Kontrolle. In der Firma in der ich davor war wurde ich einmal im Jahr nach der §36 RÖV. unterwiesen und mußte dafür unterschreiben. Meine jetzige Firma hat das bis jetzt noch nicht gemacht ich arbeite jetzt schon 7 Jahre dort!Muß oder sollte ich da was machen? Und wie sollte ich es machen? Habe es erst jetzt durch nachlesen festgestellt, dass es da klare Regeln gibt und das per Gesetz festgelegt ist!
Würde mich über eine Antwort freuen mit freundlichen Grüßen
Röntgenkontrolle am Flughafen
Hallo Thomas, wenn Sie an einem Röntgengerät beispielsweise zur Gepäckkontrolle im Flughafen arbeiten, dann wenden Sie dazu Röntgenstrahlung an. Das bedeutet unter anderem auch, dass Sie die Röntgenstrahlung einschalten, und zwar um mit deren Hilfe Kontrollmaßnahmen technisch durchzuführen. Nach § 36 der Röntgenverordnung (RöV) muss veranlasst werden, dass z.B. im Zusammenhang mit der oben angesprochenen Anwendung von Röntgenstrahlung beschäftigte Personen vor Antritt dieser Tätigkeit und dann in jährlichen Abständen unterwiesen werden (§ 36 Abs. 1 Satz 2 RöV). Irgendjemand in Ihrem Team bzw. in Ihrer Firma muss ja die Funktion des Strahlenschutzbeauftragten innehaben. Diesen sollen Sie mal ´ganz vorsichtig´ auf diese Forderung der RöV hinweisen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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