Hallo Herr Prof. Ewen,
ich kann Ihrer Antwort noch nicht ganz folgen. Wo steht denn in der ´Richtlinie Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte´, dass eben diese ermächtigten Ärzte mit der Ermächtigung automatisch auch eine Anwendungsfachkunde zur Anwendung von Röntgenstrahlen bekommen? Meines Erachtens schließt die Ermächtigung keine Berechtigung zur Anwendung (Anordnung) von Röntgenstrahlen am Menschen ein. Wenn doch, nennen Sie mir bitte den entsprechenden Unterpunkt in der Richtlinie oder entsprechenden §§ in der RöV oder StrlSchV. Unter 2.2 der ´Richtlinie Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte´ steht unter Buchstabe c lediglichlich, dass die Fachkunde für die arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen für die Ermächtigung erforderlich ist.
Herzliche Grüße
Gerd Koletzko
Röntgenleistungen Ermächtigter Ärzte
Sehr geehrter Herr Koletzko, Sie haben mit Ihrer Stellungnahme grundsätzlich Recht. Wir haben uns in unserer Antwort zu sehr auf praktische Erfahrungen aus dem Ermächtigungsbereich verlassen und weitere Möglichkeiten nicht hinreichend betrachtet. In der Praxis ist es häufig so, dass Ärzte, die eine Ermächtigung zur Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen nach RöV und StrlSchV beantragen, die erforderliche Teilnahme an einem Grundkurs nach Nr. 2.3.2 Ziffer 1) der Richtlinie durch den Nachweis der Fachkunde für ein Teilgebiet oder das Gesamtgebiet der Röntgendiagnostik ersetzen. In diesen Fällen ist die Fachkunde für die Röntgendiagnostik vorhanden, und die rechtfertigende Indikation für Röntgenuntersuchungen im entsprechenden Gebiet darf gestellt werden. Aber es gibt auch die von Ihnen beschriebenen Ermächtigungen, in denen die Fachkunde im Strahlenschutz für die Ermächtigung nach Nr. 2.3.2 der Richtlinie (Grundkurs im Strahlenschutz nach Ziffer 1), Spezialkurs für ermächtigte Ärzte nach Ziffer 2), ggf. zusätzlicher Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung nach Ziffer 3) und Sachkunde der ermächtigten Ärzte) erworben wird. Diese Personen haben, wie Sie richtig darstellen, keine Fachkunde im Strahlenschutz für die Röntgendiagnostik und dürfen keine rechtfertigende Indikationen für Röntgenuntersuchungen stellen. Es tut uns Leid, dass wir Ihre Frage nicht ausreichend genau beantwortet hatten und wir bedanken uns für Ihre kritische Betrachtung der Antwort. Denn durch derartige Diskussionen lernt auch das Team des Forum RöV hinzu, mindestens wenn es darum geht Recherchen möglichst umfangreich und abschließend durchzuführen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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