Röntgenschein für Zahnärzte

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
ist daß möglich für ein Zahnarzt aus EU mit deutsche Approbation und Grundkurs im Strahlenschutz für Zahnärzte, einen Berufsausübungsgemeinschaft zu übernehmen ohne ein Röntgenschein zu haben? In den ersten 6 Monaten unter die Anleitung und Verantwortung seinen Partner der einen Röntgenschein
besitzt, dokumentiert er die 100 Untersuchungen und erwirbt dann den Schein.
Für Ihren Antwort bedanke ich mich im Voraus und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Virgil Köszegi

kvirgil
Sehr geehrter Fragesteller, nach unserem Wissen ist es gar kein Problem, wenn ein Zahnarzt in Berufsausübungsgemeinschaft die für die Fachkunde notwendige Sachkunde unter der Aufsicht und Verantwortung des fachkundigen Praxiskollegen erwirbt. Dann: Anschließend das Zeugnis über den Erwerb der Sachkunde mit der Bescheinigung über den Kursbesuch bei der zuständigen Zahnärztekammer vorlegen und die Fachkundebescheinigung beantragen. Bitte denken Sie daran, dass Sie, solange Sie nicht über die Fachkundebescheinigung verfügen, selbst noch keine rechtfertigende Indikationen stellen dürfen (d.h. keine Röntgenuntersuchungen anordnen dürfen). Ein Tipp noch: Wenn Sie Ihre zahnärztliche Ausbildung und Prüfung innerhalb der EU gemacht haben und die praktische Tätigkeit im Röntgen einschließlich der Fachkunde dazu gehörte, dann wird Ihre Sachkunde gegebenenfalls anerkannt. Fragen Sie bitte Ihre Zahnärztekammer danach. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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