Guten Tag,
nach einigen überlegungen wende ich mich jetzt einmal an dieses Forum. Ich bin noch Schülerin und momentan in einem Haus eingesetzt in dem ich nichteinmal angestellt bin (ausgeliehen sozusagen). Da ich aktuell in der Pädiatrie arbeite und es dort häufiger vorkommt das Kinder ins Röntgen müssen und die Mütter sich nicht auskennen, begleite ich diese. Mehrfach ist es jetzt schon vorgekommen das erst kurz vor der Röntgenaufnahme heraus kam das die anwesende Mutter schwanger war. Ich musste dann bei dem Kind bleiben und es während der Aufnahme festhalten. Als die selbe Situation dann wieder aufgetreten ist machte mcih das Personal der Röntgenabteilung endlich mal aufmerksam darauf das ich als Schülerin das eig garnicht darf wegen der Strahlenbelastung und sie selbst es aber auch nicht einsehen das Kind festzuhalten und ihre Gesundheit zu gefährden. Daraufhin wurde eine examinierte Pflegekraft von meiner Station angeufen und gebeten das Kind festzuhalten.
Nach dieser Information weigerte ich mich die weiteren Male das Kind während der Röntgenaufnahme festzuhalten und bin auf der Station jetzt unten durch.
ich würde gerne wissen ob es mein recht ist das ganze in Zukunft zu verweigern mit dem Argument das ich keine Röntgenplakette besitze?
außerdem würde ich gerne wissen wer letztenendes dafür zuständig ist das Kind zu halten? Mitarbeiter der Röntgenabteilung? oder Mitarbeiter der Station die im Grunde genau so wenig Schutz besitzen wie ich?
vielen Dank im vorraus
Röntgenschutz bei Schülern
Sehr geehrte Frau Müller, die Situation ist so, wie Sie diese hier im Forum RöV beschrieben haben, von uns nach strahlenschutzrechtlichen Gesichtspunkten nicht so ganz einfach zu beantworten. Wichtig ist eine genaue Definition (Beschreibung) Ihres Beschäftigungsverhältnisses. Ihre Hinweise, dass Sie noch Schülerin, an ein Krankenhaus ´sozusagen´ ausgeliehen und dort in einer pädiatrischen Abteilung tätig sind, erscheinen uns nicht klar genug, um daraus juristisch belastbare Schlüsse ziehen können. Wenn eine Schule (welche auch immer) ´Schüler/innen´ an Unternehmen (z.B. an ein Krankenhaus) ausleiht, damit diese dort tätig werden, dann muss hinterfragt werden, in welchem Rahmen dies geschieht. Sind das zum Beispiel Arbeitnehmerüberlassungen oder erfolgt das im Rahmen von Werkverträgen? Oder geschieht dies gar nicht über die Schule sondern für schulfreie Zeiten durch ein Unternehmen zur Arbeitnehmerüberlassung? Dies müsste vorab geklärt werden, weil es wichtig ist, um über die dann notwendigen Strahlenpässe, Anzeigen, etc. nachzudenken. Sollten Sie dagegen als Schwesternschülerin oder MTRA-Schülerin in dem Krankenhaus tätig sein, dann stellt sich die rechtliche Situation anders da. In diesem Fall dürfen Sie nur im Rahmen des § 22 Abs. 1 Nr. 2c RöV den Kontrollbereich betreten, und zwar wenn es zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich ist. Man kann sich durchaus gut vorstellen, dass MTRA-Schülerinnen oder Schwesternschülerinnen lernen müssen, wie man als beruflich strahlenexponierte Mitarbeiterin ein Kind bei einer Röntgenuntersuchung strahlenschutzmäßig korrekt zu halten hat. Dabei müssen natürlich alle auf diese Tätigkeit ggf. zutreffenden Schutzvorschriften der RöV (z.B. Personendosimetrie, Unterweisung, Einweisung, unter Umständen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen) seitens des zuständigen Strahlenschutzbeauftragten beachtet und eingeleitet werden. Wichtig ist, dass diese Tätigkeit in der Funktion als beruflich strahlenexponierte Person und nicht als helfende Person erfolgt. Auch darf es dabei nicht regelmäßig dieselbe Person ´treffen´. Wenn diese Tätigkeit im Rahmen eines ´Schülerpraktikums´ erfolgen sollte, dann halten wir dies nicht für zulässig, denn hier gibt es kein entsprechendes Ausbildungsziel (siehe § 22 Abs. 1 Nr. 2c RöV). Ob Sie sich grundsätzlich weigern können, diese ´Haltearbeiten´ zu verrichten, hängt u.a. von den hier geschilderten Randbedingungen ab. Daher möchten wir Ihnen raten, sich mit der zuständigen Aufsichtsbehörde absprechen. Denn diese kann eine derartige Situation im Rahmen eines Gespräches viel genauer einschätzen als wir das hier im Forum RöV tun können. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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