Röntgenschutz für die Augen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hörte davon, dass die Höchstwerte für eine Strahlenbelastung im Bereich der Augen ab dem kommenden Jahr derart gesetzlich festgelegt wurden, dass der Einsatz eines Röntgenschutzes für die Augen unabdingbar wird.

Da ich es als Fachbereichsleiter Röntgen für unser Unternehmen als meine Pflicht ansehe, diese Information an unsere Kunden weiterzureichen, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir mitteilen, wo ich diese Information im Internet nachlesen kann.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!


Viele Grüße,
Berthold Student

b.student
Sehr geehrter Herr Student, die Gesamtstruktur des zu novellierenden Strahlenschutzrechts ist noch nicht vollkommen auf allen Ebenen endgültig überarbeitet worden. Das gilt auch für einige neu zu erstellende Vorschriften im technischen Strahlenschutz, die bisher nur im Entwurf vorliegen. Ein wichtiges Beispiel dafür ist die Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL), nach der die behördlich bestimmten Sachverständigen ihre Prüfungen (vor Inbetriebnahme und alle 5 Jahre) durchführen. Im Entwurf dieser Richtlinie wird unter anderem auch auf die Notwendigkeit eingegangen, angesichts des neu zu erwartenden Grenzwertes für die Augenlinsen (Reduktion von 150 auf 20 mSv/a) entsprechende Schutzeinrichtungen für Röntgeneinrichtungen vorzuhalten, mit denen man beim Personal die durch Streustrahlung bedingten Linsendosiswerte ausreichend weit reduzieren kann. Das gilt besonders für Untersuchungen, bei denen längere Durchleuchtungszeiten zu erwarten sind (wesentlich: Herzkatheteruntersuchungen, Angiographien, Interventionen und zum Teil auch Untersuchungen mit C-Bogengeräten im OP). Hier im Forum RöV können Sie sich Einblick in den Entwurf der SV-RL auf folgendem Weg beschaffen: * www.forum-roev.de / *auf Startseite anklicken: „2.News“ / * dort anklicken: „1. Neue Veröffentlichungen“ / * mit Datum 10.03.2017 finden Sie den Entwurf der SV-RL. Gehen Sie dann ins Berichtsmuster 2.2.3 (Aufnahme- und Durchleuchtungsgeräte) und darin zu Prüfpositionen M03E01 („PSA“; u.a. Schutzbrille) und M03E06 („Streustrahlenschutz“). Im nächsten Berichtsmuster (2.2.4, C-Bogengerät) gibt es auch eine Prüfposition für „PSA“ (M04E01), aber keine explizite Forderung nach „Streustrahlenschutz“. Man kann also davon ausgehen, dass die neue SV-RL auf die technischen Forderungen nach adäquater Reduzierung der Linsendosis vorbereitet sein wird. Wie dann der praktische Einsatz dieser Schutzeinrichtungen formuliert werden wird (z.B. bei welchen Untersuchungen „unabdingbar“), muss wohl noch ein wenig abgewartet werden. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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