Röntgenschutzbrillen bei Durchleuchtung

Sehr geehrter Herr Professor Ewen,
ist es richtig das wir nach einer Euratom Richtlinie 2013/59 (vom 5.12.13) ab 2018 an allen Durchleuchtungsarbeitsplätzen Röntgen Schutzbrillen tragen müssen!?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Becher
Michael.Becher
Sehr geehrter Herr Becher, irgendwann bis spätestens 31.12.2018 wird gelten, dass der Grenzwert für die Augenlinsendosis von jetzt noch 150 mSv im Kalenderjahr auf 20 mSv im Kalenderjahr reduziert ist. Das wird dazu führen, dass bei Röntgenuntersuchungen mit relativ langen Durchleuchtungszeiten, wie kardiologische, angiographische und zum Teil intraoperative Röntgenuntersuchungen sowie radiologische Interventionen ohne Augenschutzmaßnahmen (Schutzbrillen und/oder am Untersuchungsgerät vorhandener, entsprechend ausgelegter Streustrahlenschutz) dieser reduzierte Grenzwert nicht einzuhalten sein wird. Wir gehen aber davon aus, dass man keineswegs an allen Durchleuchtungsarbeitsplätzen das Tragen von Schutzbrillen verlangen wird (z.B. bei Untersuchungen mit sehr geringen Durchleuchtungszeiten oder bei solchen, bei denen der neue Grenzwert nur durch den o.g. Streustrahlenschutz schon eingehalten werden kann). Mit freundlichen Grüßen K. Ewen
Klaus Ewen

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