Röntgenvergleichsaufnahmen

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen, als regelmäßiger und dankbarer Leser Ihres Forums möchte ich mich nun einmal selbst mit einer Frage an Sie wenden.
Wir (MTRA´s) in der Klinik diskutieren mit unserem OA der Radiologie schon länger das Problem der Vergleichsaufnahmen von Extremitäten z.B. bei Gutachten (angeblich fordert das der Versicherer) bzw. bei der normalen unfallchir. Diagnostik oder auch bei Kindern zur Beurteilung der Wachstumsfuge oder Fraktur!
In der Orientierungshilfe der SSK zur Indikationsstellung können wir dazu keine genauen Angaben finden. Unseres Wissens sind Vergleichsaufnahmen der gegenseitigen Extremität nicht erlaub. Aber wir können es bei den Unfallchirurgen nicht durchsetzen. Wo können wir dazu eine genaue Aussage bekommen?
Herzlichen Dank. M.Winkel
M.W.
Sehr geehrte Frau Winkel, hier eine knappe, aber nach meiner Ansicht klare Antwort eines radiologischen Kollegen: Vergleichsaufnahmen sind in den seltensten Fällen indiziert. Sie werden meist von unerfahreneren Kollegen angefordert, die mit der Anatomie des wachsenden Skeletts oder anderen anatomischen Veränderungen nicht so vertraut sind. Eine Unsicherheit in der Bildinterpretation stellt aber auf keinen Fall eine Indikation zu einer Vergleichsaufnahme dar. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

Derzeit wird auf die Antwort eines Experten gewartet. Sobald dieser seine Antwort eingegeben hat können Sie gern Nachfragen oder ergänzend Antworten.

Bitte haben Sie etwas Geduld