Röv Auffrischung
Zählt für die Auffrischung immer das Datum des letzten Kurses oder das Datum der Röv und Strahlenschutzkenntnisse bzw. Fachkunde?
Sehr geehrte Frau Thoma, die Uhr zur Aktualisierung der Fachkunde bzw. der Kenntnisse im Strahlenschutz beginnt zu ticken mit dem Datum, das auf der entsprechenden Bescheinigung der zuständigen Stelle (z.B. der örtlich zuständigen Ärztekammer) vermerkt ist. Bis spätestens 5 Jahre nach diesem Datum muss die erste Aktualisierung erfolgt sein. Die nun folgenden Aktualisierungszeitpunkte orientieren sich dann immer an dem jeweiligen Datum der (erfolgreichen und nicht länger als fünf Jahre zurückliegenden) weiteren Kursteilnahmen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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