SSB Bestellung

Sehr geehrter Prof. Ewen,ich bin MPE in einem großen Klinikverband. Vom SSV würde mir eine Bestellung zum SSB vorgelegt,die ich unterschreiben soll. Demnach soll ich als SSB für 98 Röntgengeräte an mehreren Standorten bestellt werden und umfangreiche Aufgaben übernehmen.
Ich sehe mich nicht in der Lage für so Viele Geräte und bei so vielen Mitarbeitern an mehreren Standorten die in der Bestellung genannten Aufgaben vollumfänglich wahrzunehmen. Einen weiteren MPE und eine Vertretungsregelung gibt es nicht.
Was kann ich tun? Gibt es Empfehlungen, wieviele MPEs als SSBs pro x Geräte bestellt werden müssen? Wie ist dies in anderen Häusern geregelt?

einmaleins
Sehr geehrter Herr Antoli, auf der Grundlage Ihrer Darstellung bezweifeln wir, dass Sie die Aufgaben, die Ihnen in Ihrer Funktion als Medizinproduktexperte (MPE)/Strahlenschutzbeauftragter (SSB) übertragen werden sollen, überhaupt erfüllen können. Empfehlungen in Richtung eines „machbaren“ Verhältnisses zwischen verfügbarem MPE-SSB-Potenzial einerseits und vorhandener Geräteausstattung andererseits gibt es zurzeit lediglich im Bereich der Strahlentherapie. Für die Röntgendiagnostik dagegen hat sich dieses Problem bisher nicht gestellt. Dies wird sich allerdings mit der Anwendbarkeit des Strahlenschutzgesetzes und der neuen Strahlenschutzverordnung sicherlich ändern. Was Ihren persönlichen Fall betrifft, so raten wir Ihnen, noch einmal mit Ihrem Strahlenschutzverantwortlichen zu sprechen und ihn insbesondere darauf hinzuweisen (ggf. auch schriftlich), dass er die Bestellungen zum SSB der zuständigen Behörde vorlegen muss und diese dann, wenn erkennbar ist, dass der SSB nicht in der Lage ist, seine Pflichten in ausreichender Weise zu erfüllen, in Frage stellen könnte, diese Person als SSB im Sinne der Vorschriften zu akzeptieren. Sollte dieses Gespräch keinen Erfolg haben, dann empfehlen wir Ihnen ein Gespräch mit dem Betriebs- oder Personalrat, der sowohl bei der Bestellung von SSBs einzubeziehen ist als auch ein Beratungsrecht durch den SSB einfordern kann. Was wir Ihnen nicht unbedingt empfehlen möchten, ist, dass Sie sich unmittelbar an die Strahlenschutzaufsichtsbehörde wenden, da hierdurch das „Vertrauensverhältnis“ zwischen Strahlenschutzverantwortlichen und -beauftragten gestört werden könnte. Dies ist in Arbeitsgerichtsverfahren auch von Gerichten schon in diesem Sinne so gesehen worden. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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