Sachkunderwerb

Sehr geehrter Prof. Ewen, ich bin dabei als Assistenzarzt Chirurgie die Fachkunde Strahlenschutz in Bayern zu beantragen, habe Grund und Kenntiskurs vor 12 Monaten und aktuell den Spezialkurs mit CT und Intervention besucht. Kann ich jetzt erst nur die Fachkunde Notfalldiagnostik Rö2 und erst nach weiteren 12 Monaten die Fachkunde für konventionelles Röntgen Rö3.1-3.3 beantragen. für Interventionen Rö 7 werden nur 6 Monate Sachkunde gefordert, aber nur in Verbindung mit Rö 3. Gibt es da Erfahrungen? Wird die Fachkunde Rö5 (CT) überhaupt an nicht Radiologen vergeben?
Vielen Dank

s-masius
Sehr geehrter Herr S.Ma, außerhalb unserer grundsätzlichen Antwort zu Ihrer Frage müssen wir Sie darauf hinweisen, dass Sie eine rechtlich belastbare Antwort für Ihren individuellen Fall nur von der dafür zuständigen Stelle zur Erteilung von Fachkundebescheinigungen (i.d.R sind das die Ärztekammern)erhalten können. Grundsätzlich gilt zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz für die Röntgendiagnostik, dass nach dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung Kenntnisse im Strahlenschutz
erworben und bescheinigt werden müssen. Diese bescheinigten Kenntnisse im Strahlenschutz berechtigen dann den Erwerb der erforderlichen praktischen Erfahrungen (Sachkunde) zur Fachkunde im Strahlenschutz in einem Teilgebiet (oder auch im Gesamtgebiet) der Röntgendiagnostik. Dabei kann der „Anwärter“ auf Fachkunde entscheiden, welche Teilgebiete in
welcher Reihenfolge erworben werden sollen. Grundsätzlich gilt hierbei, dass man die praktischen Erfahrungen in den Teilgebieten aufeinanderfolgend und nicht parallel erwerben muss. Dabei sind für alle Teilgebiete (und auch für das Gesamtgebiet) der Röntgendiagnostik Mindestzeiten und Frequenzen festgelegt. Beispiel 1: Als erstes soll die Fachkunde für das Teilgebiet Notfalldiagnostik (ohne CT) erworben werden. Mindestzeit: 12 Monate, Frequenz: Mitwirkung an mindestens 600 Untersuchungen. Beispiel 2: Als erstes soll die Fachkunde für das Teilgebiet Thoraxdiagnostik erworben werden. Mindestzeit: 12 Monate, Frequenz: Mitwirkung an mindestens 1000 Untersuchungen. Zusätzlich ist bei beiden Beispielen die erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs im Strahlenschutz und am Spezialkurs Röntgendiagnostik Voraussetzung. In beiden Beispielen kann dann, nachdem die erste Fachkunde von der zuständigen Stelle (i.d.R. Ärztekammer) bescheinigt wurde, die Fachkunde für das nächste Teilgebiet erworben werden. Dabei ist für das nun vorgesehene Teilgebiet wiederum praktische Erfahrung (Sachkunde) zu erwerben. Jetzt gilt allerdings, dass sich die Mindestzeiten und die Frequenzen aufgrund der bereits vorhandenen Fachkunde in einem Teilgebiet um die Hälfte verringern. Das bedeutet, dass nach Ablauf von mindestens 6 Monaten und dem Erreichen der Hälfte der Untersuchungsfrequenzen die Fachkunde für das zweite Teilgebiet beantragt und bescheinigt werden kann. Dieses setzt sich dann so fort, bis ggf. alle Fachkunden für die Teilgebiete der konventionellen Radiologie erworben und bescheinigt sind. Für eine ganztägige Ausbildung in der Fachabteilung für Radiologie gibt es besondere Bedingungen, die im Einzelfall zu erfragen sind (z.B. Erwerb der Fachkunde für das Gesamtgebiet der Röntgendiagnostik mindestens 36 Monate und eine Frequenz von 5000 Untersuchungen). Wenn neben den Fachkunden für Teilgebiete der konventionellen Radiologie auch Fachkunden für Spezialgebiete (CT, Interventionen, DVT) erworben werden sollen, dann gilt, dass vor der Erteilung der Bescheinigung für diese Spezialfachkunde erst die notwendigen konventionellen Fachkunden (für CT z.B. Thorax, Abdomen und Skelett; FK-Gruppen: Rö3.1 – Rö3.3) vorhanden sein müssen. Vergleichbares gilt für Interventionen oder DVT. Allerdings ist in diesen Spezialfällen ein paralleler Erwerb der praktischen Erfahrungen zulässig. Da dies alles aber ziemlich komplex ist, muss es für den jeweiligen Fall in der entsprechenden Fachkunde-Richtline Röntgendiagnostik nachgelesen und/oder mit der zuständigen Stelle besprochen werden. Zusätzlich sind für diese Spezialanwendungen auch spezielle Kurse zu besuchen. Zusammenfassend kann man sagen, dass der Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz für das Anwendungsgebiet CT (außerhalb einer ganztägigen Ausbildung in der Fachabteilung Radiologie)eine Mindestzeit von 24 Monate, verbunden mit einer Frequenz von mindestens 2600 Untersuchungen, erfordert. Für die Fachkunde bei Interventionen gilt, dass erst die Fachkunde für das entsprechende Teilgebiet für konventionelle Radiologie (Rö3.x) und dann die praktische Erfahrung für die Interventionen (Rö7) mit 6 Monaten und 100 Untersuchungen nachgewiesen werden muss. Der Erwerb der Fachkunde für CT, Interventionen oder DVT ist nicht auf Radiologen beschränkt. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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