Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
bei uns gibt es leider keinen Radiologen. Die Röntgenanforderungen werden von einem Arzt mit Fachkunde gestellt.
Nun bekommen wir hin und wieder einen Auftrag Schädel in 2 Eb. wenn man dann anfängt mit dem Arzt zu diskutieren, dass man das heutzutage nicht mehr röntgt, bekomme ich zur Antwort. Ich bin der Arzt und will diese Aufnahme. Gibt es dazu Literatur, die ich dem Arzt zeigen kann?
Da wir eine CT haben, ist es kein Problem ein CCT zu fahren.
Schädel Röntgen
Hallo Marie, ich unterstelle mal, Sie sind keine Ärztin. Dass es in Ihrem Haus keinen Radiologen gibt, ist aus der Sicht der Röntgenverordnung (RöV) nicht wichtig. Entscheidend ist nur, dass es entsprechend im Strahlenschutz fachkundige Ärzte/Ärztinnen gibt, die für die Röntgenuntersuchungen, die bei Ihnen anfallen, die rechtfertigende Indikation stellen dürfen und können. Ich denke, dass Sie das mit ´Röntgenanforderungen´ meinen. Natürlich dürfen Sie, so Sie MTRA oder MFA sind, mit einem (fachkundigen) Arzt über die Durchführung einer Röntgenuntersuchung diskutieren, aber das ´letzte Wort´ über die Art und Weise, wie die Untersuchung durchgeführt werden soll, hat eindeutig er. Das gehört zu seinem Berufsbild und nicht zu demjenigen einer Assistentin. Ja, es gibt natürlich Literatur zum Thema Indikation und Durchführung von Röntgenuntersuchungen - in rauhen Mengen. Es ist aber oft durchaus sinnvoll, mit einer diesbezüglichen Literaturrecherche im Internet zu beginnen. Ich mache das auch oft so. Wenn ein CT im Haus ist, bedeutet das natürlich eine positive Ausweitung der verfügbaren Indikationsstellungen, aber nicht vergessen: Trotz moderner Gerätetechnik ist für die Untersuchung einer bestimmten Körperregion die CT-Dosis signifikant höher als die Dosis bei der entsprechenden Projektionsradiographie. Das muss bei der Stellung der rechtfertigenden Indikation auch bedacht werden. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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