Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
in unserer Röntgenabteilung gibt es zur Zeit große Diskussionen bezüglich der Anfertigung von konventionellen Röntgenaufnahme des Schädels. Laut den Orientierungshilfen der SSK geht hervor, dass es bei traumatischen Fragestellungen keine rechtfertigende Indikation dafür gibt.
Wie soll bzw kann ich mich rechtlich korrekt verhalten, wenn ich trotzdem so eine Anforderung erhalte? Gibt es andere Gesetzestexte, die ich in dem Falle meinem Chefarzt bzw den anweisenden Chirurgen vorlegen kann?
Mit freundlichen Grüßen,
P.Bonitz
Schädel röntgen
Sehr geehrte Frau Bonitz, diese Anfrage hatten wir schon einmal im Forum RöV. Ich habe mich anlässlich Ihrer Frage erneut bei einer ärztlichen Stelle informiert und von dort bestätigt bekommen, dass in Ihrem Text
vollkommen richtig argumentiert worden ist: Laut Orientierungshilfe gibt es keine Indikation für ´Röntgen - Schädel´ bei einer Fragestellung nach Trauma, lässt man mal die Gesichtsschädelverletzungen außen vor. Andere ´Gesetzestexte´ in dieser Hinsicht sind nicht bekannt. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
vollkommen richtig argumentiert worden ist: Laut Orientierungshilfe gibt es keine Indikation für ´Röntgen - Schädel´ bei einer Fragestellung nach Trauma, lässt man mal die Gesichtsschädelverletzungen außen vor. Andere ´Gesetzestexte´ in dieser Hinsicht sind nicht bekannt. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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