Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
leider kann ich in der Strahlenschutzverordnung keine eindeutige Aussage finden, ob minderjährige Schüler ein Schulpraktikum ( berufsorientiert) in einer Röntgenabteilung absolvieren dürfen bzw. können.
Wenn ja, welche Bedingungen, welche Punkte müssen beachtet werden?
Vielen Dank im vorraus und mit freundlichen Grüßen
Michael Becher
Schüler Praktikum in der Radiologie
Sehr geehrter Herr Becher, Ihre Frage ist mit ´ja´ zu beantworten, und zwar unter folgenden Bedingungen: 1) Rücksprache mit der zuständigen Aufsichtsbehörde zwecks Gestattung einer Erlaubnis durch den Strahlenschutzverantwortlichen oder Strahlenschutzbeauftragten, ´auch anderen Personen den Zutritt zu Strahlenschutzbereichen zu erlauben´ (§ 22 Abs. 1 vorletzter Satz RöV). 2) Einhaltung des Grenzwertes z.B. für die effektive Dosis von 1 mSv/Kalenderjahr für Personen unter 18 Jahren (§ 31a Abs. 3 RöV). Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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