Schürzenprüfung

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,

wir führen in unserem Hause derzeit Schürzenprüfungen durch, hierbei ist ein Hersteller sehr auffällig, da die Schürzen fast durchgehend Löcher bzw. Aufhellung aufweisen.
Diese befinden sich zum teil im Naht und Randbereich.
Laut des Herstellers wäre dies nicht gravierend / Ausschlaggebend da diese nicht im Brustbereich sind.
Ist denn nicht jegliche Strahlenexposition zu vermeiden?
Meine Kollegen und ich haben kein gutes Gefühl diese Schürzen weiter anzuziehen.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Lenaundandreas
Sehr geehrte Frau Brecht, die Prüfung von Röntgen-Schutzkleidung geschieht nach DIN 6857-2. In dieser Norm, die Sie vielleicht kennen bzw. die Sie kennen sollten, wenn Sie Strahlenschutzschürzen prüfen, wird erläutert, wie man bei diesen Prüfungen vorgehen sollte, welche Prüfmethoden es gibt und wie man Mängel erkennen kann (siehe u.a. den Anhang A dieser Norm). Man muss schon ein wenig Erfahrung mit diesen Prüfmethoden haben und vor allem bei Prüfungen mit Röntgenstrahlung in der Lage sein, Mängel, also Defekte, die eine Minderung der Schutzwirkung haben könnten, von „harmlosen“ Strukturen, wie z.B. Nähte und Falten, unterscheiden zu können. Im Anhang B der genannten Norm sind graphische Bilder von Schürzen gezeigt, in denen die Bereiche gekennzeichnet sind, die man bei der Tastprüfung besonders beachten sollte. Natürlich muss die gesamte Fläche der Schürze untersucht werden und keineswegs nur der Brustbereich. Es ist kaum vorstellbar, dass sich „jemand vom Fach“ so unqualifiziert äußert bzw. geäußert hat. Uns ist es allerdings nicht bekannt (und verwundert uns auch), dass besonders bei einem Hersteller eine gehäufte Zahl von Mängeln festgestellt worden sei. Wichtig: Nicht jede Aufhellung im Röntgenbild ist ein „Loch“ (siehe oben), also eine Stelle verminderter Abschirmwirkung (siehe in der Norm auch die Anmerkung in 4.1.1, die Anmerkung 2 in 4.3.2.2 und die Anmerkung 2 in 4.3.2.4). Titel der Norm: DIN 6857-2 „Strahlenschutzzubehör bei medizinischer Anwendung von Röntgenstrahlung – Teil 2: Qualitätsprüfung von in Gebrauch befindlicher Schutzkleidung“ von August 2016. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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