Schwangere MTRA

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
Was für ein Abstand soll zwischen CT-Gantry und Bedienungsplatz schwangerer MTRA sein?
mrodzik90
Hallo Frau Magdalena, meistens hält sich das Personal bei der Durchführung von CT-Untersuchungen, also bei Einschaltung der Röntgenstrahlung, im Röntgenraum, der dann als Kontrollbereich ausgewiesen ist, nicht auf. Die Bedienungseinrichtung („Schaltpult“) befindet sich außerhalb des Röntgenraumes, wo, bedingt durch bauliche Abschirmungen, ein Kontrollbereich nicht entstehen kann („Überwachungsbereich“). Eine schwangere MTRA kann sich also dort problemlos aufhalten. Personendosimetrie und Schutzkleidung sind nicht erforderlich. Fragen zu einem möglicherweise einzuhaltenden Abstand zwischen Gantry und Schaltpult stellen sich nicht. Sollte aber für bestimmte Untersuchungszwecke der Aufenthalt von Personal im CT-Raum während des Einschaltens von Röntgenstrahlung erforderlich sein, haben wir eine andere Situation (Aufenthalt im Kontrollbereich, daher Schutzkleidung und Personendosimeter notwendig). Die RöV lässt zu, dass schwangere Mitarbeiterinnen unter bestimmten Voraussetzungen im Kontrollbereich tätig sein dürfen (siehe § 22 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d RöV). Aber bevor man dieses dazu erforderliche und komplizierte Procedere ablaufen lässt, sollte man überlegen, ob es im Sinne des Strahlenschutzes wirklich notwendig ist, zu Untersuchungen dieser Art ausgerechnet eine schwangere Assistentin einzusetzen. Und sollte der Aufenthalt einer schwangeren Mitarbeiterin im Kontrollbereich tatsächlich nötig sein und sich dabei die Frage nach einem einzuhaltenden Abstand stellen, so kann die Antwort nur lauten: So groß wie möglich. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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