Sichtprüfung Strahlenschutz

Sehr geehrter Prof. Ewem,
ich hätte eine Frage zu der Prüfung von Röntgenschutzkleidung.

Wir haben diese Aussage erhalten, das Röntgenschutzbrillen, Handschuhe und Organschutz nicht nur mit einer Sichtprüfung durchgeführt werden muss. Ist dies so richtig.

Vielen Dank
roetech
Sehr geehrter Herr Mussel, zunächst einmal: Die Prüfung von Röntgenschutzkleidung ist kein rechtliches „Muss“. Man findet in der Röntgenverordnung (RöV) darüber keine explizit formulierte Forderung. Dass derartige Schutzmittel regelmäßig überprüft werden sollten, steht auf einem anderen Blatt. Deshalb ist dazu eine DIN-Norm erarbeitet worden, nach der man (wer auch immer – auch der Nutzer selbst) diese Prüfungen durchführen kann. Es besteht aber kein unbedingter Zwang, diese Norm zu benutzen. Es empfiehlt sich aber sehr! Die Norm (DIN 6857-2 von August 2016) heißt: „Strahlenschutzzubehör bei medizinischer Anwendung von Röntgenstrahlung – Teil 2: Qualitätsprüfung von in Gebrauch befindlicher Schutzkleidung“. In dieser Norm werden 3 Prüfverfahren vorgeschlagen, die in verschiedenen Zeitabständen durchgeführt werden sollen: Sicht- und Funktionsprüfung, Tastprüfung sowie Prüfung mit Röntgenstrahlung. Wichtig ist, dass diese Norm nur für Schutzkleidung des Personals gilt. Sie ist nicht anwendbar auf Patientenschutzeinrichtungen und nicht für neu in Nutzung genommene Schutzkleidung. Weiterhin sind ausgenommen: Strahlenschutzhandschuhe, Strahlenschutzbrillen und Visiere. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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