Ständige Aufsicht des Fachkundigen gem. RöV

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,

in unserem Klinikverbund setzten wir zum 1.2.15 konsequent die Regelung durch, dass nur noch fachkundige Ärzte die Vidierung von Rö-Anforderungen im RIS tätigen dürfen.
Kann die Anforderung auch von Ärzten mit Kenntnissen erfolgen, wenn die ständige Aufsicht des zuständigen fachkundigen Ärztes garantiert ist? Können Sie mir darüber hinaus Rechtskommentare nennen, die die ständige Aufsicht für die Behörden in NRW genau umschreiben?
stephan.r.christoph
Anfrage wurde zweimal gestellt. Antwort: Siehe Anfrage Nr. 2359.
K. Ewen
Klaus Ewen

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