Strafbarkeit doppelter Röntgenbilder

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich wollte fragen, ob es für den Arzt strafbar ist, wenn er mich unnötigerweise röntgt?
Ich hatte mir mein Kahnbein gebrochen und im Krankenhaus wurden Röntgenbilder angefertigt. Ich wurde mit einem Ärztebrief entlassen, Röntgenbilder gab man mir nicht mit. 2 Tage später musste ich zum Handchirurgen, welcher wieder 4 Röntgenaufnahmen anfertigte, obwohl ich sagte, dass im Krankenhaus bereits welche gemacht wurden, dies stand auch so im Ärztebrief. Nun wurde ich unnötig geröntgt. Ich sagte dem Arzt, dass ich die Aufnahmen holen könnte und ein anderes mal wieder kommen kann, doch dieser sagte ´Nein nein, wir machen einfach neue Aufnahmen´.
Muss der Arzt mich nicht vor doppelten Aufnahmen schützen ?

Mit freundlichen Grüßen,
Florian H.

f.harms
Sehr geehrter Herr Florian H., ob ein Arzt sich strafbar macht, wenn er ungerechtfertigte Röntgenuntersuchungen durchführt, können wir vom Team des Forum RöV nicht wirklich beantworten. Dies liegt u.a. daran, dass die RöV für Verstöße gegen die entsprechenden Vorschriften keine Strafvorschriften enthält. Die RöV legt in § 23 Abs. 2 fest, dass ein fachkundiger Arzt im Rahmen der rechtfertigenden Indikation alle verfügbaren Informationen heranziehen bzw. anfordern muss, um eine unnötige Strahlenexposition von Patienten zu vermeiden. Kommt er dieser Vorgabe nicht nach, dann begehen er bzw. die Personen, die für den Strahlenschutz verantwortlich sind, ggf. eine Ordnungswidrigkeit nach § 44 Nr. 12 RöV. Ob dies aber tatsächlich zutrifft oder ob es sich sogar um eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuchs wegen ungerechtfertigter Körperverletzung handelt (was nach unserer Erfahrung aber nur sehr selten der Fall ist), kann im Einzelfall nur durch Prüfungen der zuständigen Strahlenschutzbehörden und dann eventuell notwendiger Einschaltung der Staatsanwaltschaft geklärt werden. Daher empfehlen wir Ihnen, den Fall bei der für den Praxissitz des Handchirurgen zuständigen Strahlenschutzbehörde vorzutragen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

Derzeit wird auf die Antwort eines Experten gewartet. Sobald dieser seine Antwort eingegeben hat können Sie gern Nachfragen oder ergänzend Antworten.

Bitte haben Sie etwas Geduld