Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
meine Frage zielt auf den Strahlenschutz im OP.
Neben der persönlichen Schutzausstattung wie der Bleischürzte scheint es vom Gesetzgeber keine Forderung bezüglich der OP Tisch Ausstattung zu geben. Die als Zubehör erhältlichen Bleischürzen die an den OP Tisch seitlich montiert werden können, scheinen nicht vorgeschrieben zu sein. Ist dem so, oder gibt es Möglichkeiten bzw. Vorschriften auf die man sich berufen kann um eine Anschaffung zu begründen.
Mit freundlichen Grüßen
M.Becher
Strahlenschutz im OP
Sehr geehrter Herr Becher, wenn man zur Beantwortung Ihrer Frage die sog. Sachverständigen-Prüfrichtlinie (im Internet aufsuchbar)zu Grunde legt, nach der Sachverständige den technischen Strahlenschutz von Röntgeneinrichtungen (also auch von im OP betriebenen) vor deren Inbetriebnahme und dann alle 5 Jahre überprüfen, muss man sagen, dass Sie Recht haben. Bei im OP genutzten Röntgengeräten handelt es sich in den meisten Fällen um mobile C-Bogengeräte und - seltener - um am Deckenstativ angebrachte C-Bogengeräte, deren für beide Gerätetypen geltendes Prüfberichtsmuster (Nr. 2.2.4), das der Sachverständige abarbeiten muss, am Gerät bzw. am OP-Tisch fest angebrachte Streustrahlenabschirmungen nicht fordert. Das trifft nicht zu auf sog. kombinierte Aufnahme- und Durchleuchtungsgeräte, die z.B. für urologische, kardiologische oder neuroradiologische Untersuchungen eingesetzt werden und deren Prüfberichtsmuster (Nr. 2.2.3) mit Prüfberichtsnummer 03E06 derartige Streustrahlenabschirmungen durchaus verlangt. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Derzeit wird auf die Antwort eines Experten gewartet. Sobald dieser seine Antwort eingegeben hat können Sie gern Nachfragen oder ergänzend Antworten.
Bitte haben Sie etwas Geduld