Sehr geehrter Pro Ewen,
gibt es Anweisungen bzw ggf Urteile o.ä., in welcher Form die jährliche Strahlenschutz-unterweisung ( bei uns nach RöV ) stattzufinden hat ?
In unserem Fall geht es speziell um die Frage, ob diese ´persönlich´ ( d.h. nur in Anwesenheit) der betroffenen Mitarbeiter erfolgen muss oder z.B. elektronisch per Email / Telefonkonferenz o.ä. erfolgen kann bzw. darf.
Die MA unserer Firma sind ausschließlich in fremden Anlagen tätig und auf ganz Dtl. verteilt.
Vielen Dank
J. Hoffmann
Strahlenschutzunterweisung
Sehr geehrte/r Frau/Herr Hoffmann, die RöV schreibt in § 36 Abs. 1 die erstmalige und die wiederkehrende Unterweisung für Personen vor, die im Kontrollbereich tätig sind oder die Röntgenstrahlung (auch außerhalb des Kontrollbereiches) anwenden. Nicht festgelegt ist, in welcher Form die Unterweisung erfolgen muss. Obwohl wir vom Team des Forum RöV eine persönliche Unterweisung für sinnvoll halten, da man hier Fragen und Anregungen unmittelbar und abschließend klären kann, sind auch andere Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch o.ä.) nicht ausgeschlossen und in manchen Fällen sogar erforderlich. In allen Fällen ist es aber notwendig, dass über Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung Aufzeichnungen geführt werden, die von den unterwiesenen Personen zu unterzeichnen sind. Dies gilt auch bei schriftlichen, elektronischen und telefonischen Unterweisungen. Nach unserer Auffassung könnte so eine Unterzeichnung auch qualifiziert elektronisch erfolgen. Dieses sollten Sie aber noch einmal mit der für Ihren Firmensitz zuständigen Aufsichtsbehörde absprechen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Derzeit wird auf die Antwort eines Experten gewartet. Sobald dieser seine Antwort eingegeben hat können Sie gern Nachfragen oder ergänzend Antworten.
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