Str.schutz im Schockraum

Sehr geehrter Herr Prof. Ewens,

in unserem Haus soll ein neuer Schockraum entstehen, in dem selbstverständlich dann auch die eine oder andere Röntgenaufnahme erstellt werden soll. Der Raum verfügt nicht über entsprechende Str.schutzmaßnahmen in den Wänden. Darf in einem solchen Raum geröntgt werden? Vielen Dank, Elke
klimi
Sehr geehrte Frau Nowak, die Frage, ob für die von Ihnen hier beschriebenen Röntgenuntersuchungen der Röntgenraum abgeschirmt werden muss (z.B. die Türen mit einer Bleieinlage), hängt von verschiedenen Untersuchungsdaten ab, die im Einzelfall bekannt sein müssen. So pauschal kann Ihre Frage ´Abschirmung des Röntgenraums ja oder nein´ hier nicht beantwortet werden. Man benötigt Angaben zur maximal einzustellenden Röhrenspannung, zu der ungefähren Zahl der Röntgenaufnahmen (z.B. pro Woche), zu den Abständen zwischen Patient/Röntgenstrahler und den Aufenthaltsplätzen von Personen außerhalb des Röntgenraumes, zu der Art der Nachbarräume (z.B. Kabine, Schaltraum) und zu den Bereichen, die sich in der Nutzstrahlrichtung befinden. Grundlage zur Berechnung von Abschirmungen in der Röntgendiagnostik ist die DIN 6812. Wir hier im Forum können Ihnen leider aus Zeit- und Zuständigkeitsgründuen nicht konkret die Abschirmungen berechnen. Das könnte möglicherweise durch die Firma geschehen, die das Gerät liefert, oder durch den Sachverständigen, der später vor Ort die technische Überprüfung vornehmen wird. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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