Sehr geehrter Herr Prof. Ewem,
danke für Ihr Forum.
Meine Frage handelt sich um einen digitalen Detektor. Dieser soll ausgetauscht werden, infolge Linienartefakt. Ist in diesem Fall eine Sachverständige (Tüv) Prüfung erforderlich?
Das System wird in einer Veterinärmedizinisch genutzten Röntgenanlage eingesetzt.
Vielen Dank
T. Franz
Tausch des Röntgendetektors
Sehr geehrter Herr Franz, beim Austausch eines digitalen Detektors in der Tiermedizin ist eine Sachverständigenprüfung nicht erforderlich, wenn dadurch die Betriebsdaten (wesentlich: Röhrenspannung und mAs-Produkt)nicht erhöht werden. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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