Teamwork erlaubt?

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen, ist es möglich sich an einem stark frequentierten digitalen Röntgenarbeitsplatz aufzuteilen?
Eine MTRA röntgt,eine andere übernimmt die Bildbearbeitung und eine dritte die Dokumentation? Oder ist es vorschgeschrieben, dass ausschliesslich diejenige MTRA, die das Bild gemacht hat es auch bearbeiten und freigeben darf?
Gibt es hierzu Vorschriften?
bettina.hamel
Sehr geehrte Fragestellerin, die RöV legt nicht fest, dass die technische Durchführung einer Röntgenuntersuchung nur durch eine berechtigte Person nach § 24 RöV erfolgen darf. D.h., es ist durchaus möglich, einzelne Arbeitsschritte durch unterschiedliche berechtigte Personen ausführen zu lassen. Unserer Meinung nach muss innerhalb der betrieblichen Strahlenschutzorganisation aber eindeutig sein, wer welche Tätigkeit ausführt und die für den Betrieb der Röntgeneinrichtung verantwortlichen Personen (Strahlenschutzbeauftragten oder fachkundigen Strahlenschutzverantwortlichen) müssen dieser Verfahrensweise zugestimmt haben. Vorteilhaft wäre es sicherlich auch, wenn eine solche mögliche Verfahrensweise in eine Strahlenschutzanweisung aufgenommen wäre. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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