Telebefundung Krankenhaus mit 2 Standorten

Sehr geehrter Herr Professor Ewen,

ich arbeite als Radiologe in einem Krankenhaus mit
zwei Betriebsstätten innerhalb einer Stadt, also mit 2 physikalisch getrennten Standorten.

Darf ich zu Regelarbeitszeiten während der Arbeit an einem Standort über Pacs auch Befunde (CT, Rö) für Untersuchungen erstellen, die am anderen Standort angefertigt wurden ? Oder ist das als teleradiologische Befundung ausserhalb der Bereitschaftsdienste verboten ?

Die Vorgaben der RöV bezüglich Anwesenheit fachkundiger Ärzte vor Ort sind erfüllt, es geht nur um die Befunderstellung.
Mit freundlichen Grüßen
iebbozeoohab
Sehr geehrter Herr Dr. Rudolf, nach unserer Meinung handelt es sich in dem von Ihnen beschriebenen Fall nicht um Teleradiologie im Sinne der RöV. Die Befundung an verschiedenen Betriebsstätten des Strahlenschutzverantwortlichen ist unseres Wissens durchaus zulässig, wenn die technischen Randbedingungen erfüllt sind (ausreichend schnelle und sichere Datenleitungen, QS-geprüfte Bildwiedergabesysteme, im Strahlenschutz fachkundiger Arzt als Befunder). Voraussetzung ist allerdings, dass die rechtfertigenden Indikation an dem Ort erstellt wird, an dem sich die Patienten befinden, um die Anforderungen des § 23 RöV einzuhalten, und dass die technische Durchführung der Untersuchung durch im Strahlenschutz fachkundige MTRA oder durch entsprechend beaufsichtigte medizinische Fachangestellte mit Kenntnissen im Strahlenschutz erfolgt. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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