Sehr geehrter Prof. Ewen,
Ich bin MTRA in einem kleinen Krankenhaus. Wir röntgen unsere stat. Patienten und erstellen Rö.- Aufn. für amb. Pat. des ebenfalls im Haus ansässigen MVZ als eigenständigem Unternehmen ( hier werden CT- Untersuchungen u. Nuklearmed. angeboten ). Außerhalb der Geschäftszeiten des MVZ sollen die
MTRA des Hauses nun Notfalluntersuchungen am CT per Teleradiologie durchführen, obwohl sie dort ansonsten nicht tätig sind,
Ist das erlaubt oder Körperverletzung für Patienten wegen fehlender Routine ?
Teleradiologie
Hallo Ramona,die organisatorischen Möglichkeiten in der Teleradiologie können sehr komplex sein, so dass die Zulässigkeit bestimmter Untersuchungen und die Tätigkeiten durch qualifiziertes Personal vom genehmigten Einzelfall abhängig sind. Da wir davon ausgehen, dass auch in Ihrem Fall die zuständige Behörde mit der Genehmigung für die Teleradiologie gründlich geprüft hat, wer welche Aufgaben wahrnehmen kann und darf, ist es durchaus vorstellbar, dass eine MTRA auch an einem CT eine Untersuchung technisch durchführt, den sie in der Regelarbeitszeit nicht bedient. Voraussetzung ist natürlich die entsprechende Einweisung, Unterweisung und die organisatorische Einbindung in die Strukturen des Teleradiologiebetreibers. Mit freundlichen Grüßen K. Ewen
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