Teleradiologie CT-Untersuchungen

Sehr geehrter Herr Prof.Ewen,
derzeit führen wir im Bereitschaftsdienst CTs des Schädels, Thorax und Abdomens durch (Teleradiologie). Hierfür haben wir die Genehmigung und so steht es auch in der Verfahrensanweisung. Es kommt aber immer wieder vor, dass wir eine HWS, Schulter, oder ein Becken o.ä. fahren sollen. Dürfen andere Organe einfach so zusätzlich per CT untersucht werden, oder bedarf es hierzu einer erneuten Aufnahme in die VA und einer Genehmigung seitens der zuständigen Behörde?
Herzlichen Dank für Ihre Mühe,
Elke
klimi
Sehr geehrte Frau Nowak, in der Regel werden die Genehmigungen für die Teleradiologie mit CT nicht auf bestimmte Untersuchungsbereiche eingeschränkt. Eine solche Einschränkung ist normalerweise auch nicht erforderlich, da der verantwortliche Teleradiologe ja über Fachkunde im Strahlenschutz für das Geasamtgebiet der Röntgendiagnostik verfügen muss. Im begründeten Einzelfall kann die zuständige Genehmigungsbehörde natürlich Einschränkungen vorsehen. Das bedeutet, dass Sie Ihre Teleradiologiegenehmigung noch einmal prüfen sollten. Sofern diese Genehmigung Einschränkungen auf bestimmte Untersuchungen enthält, müssten Sie mit der Genehmigungsbehörde Kontakt aufnehmen und eine Erweiterung Ihrer Genehmigung beantragen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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