Sehr geehrter Herr Prof. Ewen, die MRT fällt nicht unter die RöV und ist deshalb auch nicht für eine Teleradiologie genehmigungspflichtig. Sie haben ja ein umfangreichstes Wissen auch über die RöV hinaus. Deshalb meine Frage, ob Ihnen ein Genehmigungsweg für eine solche Befundung bekannt ist oder man einfach , natürlich unter Wahrung aller Datenschutzbestimmungen, ´losbefunden´ kann.
Vielen Dank !
Teleradiologie und MRT
Sehr geehrter Herr Krellmann, Sie haben ja schon richtig beschrieben, dass der Betrieb eines MRT nicht unter die strahlenschutzrechtlichen Vorschriften fällt und damit auch nicht die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen der RöV nachzuweisen sind. Wir gehen aber davon aus, dass auch beim Betrieb eines MRT, insbesondere wenn er im Rahmen der Telemedizin genutzt werden soll, bestimmte technische und personenbezogene Voraussetzungen beachtet werden müssen. So gelten auf jeden Fall die Vorschriften des Medizinproduktegesetzes, wonach nur sichere und leistungsfähige Produkte genutzt werden dürfen. Dies ist mit der CE-Kennzeichnung, aber auch durch Funktionsprüfungen nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung nachzuweisen und gilt sicherlich auch für die Bildwiedergabesysteme. Auch muss die Telemedizin mit MRT sicherlich ähnlichen Anforderungen bezüglich der Übertragung genügen wie die Teleradiologie nach der Röntgenverordnung. Ebenso wird der befundende Arzt (Telemediziner) Fachkompetenzen haben, die dem Facharztstandard entsprechen. Und es ist sicherlich notwendig, dass das Bedienpersonal über die notwendigen Kompetenzen und Qualifikationen für die Bedienung der Anlage verfügen muss. Nicht erforderlich für MRT ist bisher, dass der Betrieb, ähnlich wie bei Röntgeneinrichtungen, genehmigt werden muss. Dabei ist aber auch zu berücksichtigen, dass bei der Anwendung von ionisierender Strahlung am Menschen seitens eines im Strahlenschutz fachkundigen Arztes immer eine rechtfertigende Indikation mit Nutzen-Risiko-Abwägung gestellt werden muss. Dieses Erfordernis gibt es beim Betrieb von MRT (noch) nicht. Daher stellt sich die Situation in der MRT-Diagnostik heute noch etwas einfacher dar als dies in der Röntgendiagnostik der Fall ist. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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