Sehr geehrte Damen und Herren,
welcher Personenkreis sollte/muss zu der o.a. Unterweisung eingeladen werden. Wir sind eine Klinik mit Chirurgie, Innere, Urologie, Herzkatheter sowie Intensivstation- dort stehen überall Röntgengeräte.
Mit freundlichen Grüßen
W.Bachert
Unterweisung nach Paragraph 36 RöV
Sehr geehrter Herr Bachert, bitte einen Blick in § 36 Abs. 1 RöV werfen. Die dort formulierten Vorgaben gelten generell in der Röntgendiagnostik, also auch für die von Ihnen aufgezählten radiologischen Tätigkeiten: Aufenthalt im Kontrollbereich (gilt für im Röntgenraum beruflich Tätige - ggf. einschließlich eines/r Anästhesisten/in - bei Durchleuchtungsuntersuchungen. Sie gelten ferner für alle Personen, die Röntgenstrahlung anwenden (s. § 2 Nr. 1 RöV), also für solche, die nach § 2 Nr. 7 RöV eine Röntgenuntersuchung technisch durchführen, die befunden und die rechtfertigende Indikationen stellen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Derzeit wird auf die Antwort eines Experten gewartet. Sobald dieser seine Antwort eingegeben hat können Sie gern Nachfragen oder ergänzend Antworten.
Bitte haben Sie etwas Geduld