Sehr geehrter Herr Professor Ewen,
eine Mitarbeiterin der Rezeption in unserer radiologischen Gemeinschaftpraxis interessiert sich für den Erwerb des ´Röntgenscheins´, d.h. Sie möchte den 90-Stunden-Kurs im Stahlenschutz für medizinsiches Assistenzpersonal absolvieren. Allerdings hat sie keinen Abschluß als MFH/Arzthelferin, sondern als ´staatlich geprüfte Sekretärin im Gesundheitswesen´.
1. Erfüllt Sie die Zugangsvoraussetzungen für den 90-Stunden-Kurs?
2. Darf sie nach Kursabschluss unter fachkundiger Aufsicht Röntgenuntersuchungen technisch durchführen?
Vielen Dank für ihre Antwort.
Wer darf den Röntgenschein erwerben?
Sehr geehrter Herr Dr. Schubert, wir hier im Forum RöV vertreten die Meinung dass - bei allem Respekt - die Berufsausbildung einer staatlich geprüften Sekretärin im Gesundheitswesen nicht die Bedingungen für die in § 24 Abs. 2 Nr. 4 RöV genannte ´sonstige medizinische Ausbildung´ erfüllt. Wenn das so ist, darf diese Mitarbeiterin auch nicht eine Röntgenuntersuchung im Sinne des § 2 Nr. 7 RöV technisch durchführen, selbst wenn sie den 90-Stunden-Kurs erfolgreich absolviert und die technische Durchführung nur unter fachkundiger Aufsicht geschieht. Also, wie gesagt, dass ist die Meinung hier im Forum RöV. Vielleicht lohnt es sich, auch noch woanders nachzufragen, z.B. bei der zuständigen Ärztekammer. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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