Wichtungsfaktor Keimdrüsen
Guten Tag Herr Prof. Ewen.
In der aktuellen Röntgenverordnung (Stand 11.12.2014 / http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/r_v_1987/gesamt.pdf), ist der Wichtungsfaktor-Keimdrüsen mit 0,20 angegeben.
In div. anderen Quellen (http://elib.tiho-hannover.de/dissertations/eckerty_ss15.pdf)findet sich für den Wichtungsfaktor-Keimdrüsen die 0,08
Welcher Wert ist derzeit verbindlich?
Vielen Dank aus Erfurt
Gerald König
Sehr geehrter Herr König, nach Rücksprache mit einem bundesweit renommierten Kollegen aus der Strahlenbiologie folgende Antwort: Es ist richtig, dass mit der bis spätestens im Jahr 2018 zu erwartenden Umsetzung der EU-BSS (´Basic Safety Standards´) in das deutsche Strahlenschutzrecht der Keimdrüsen-Gewebe-Wichtungsfaktor von 0,20 auf 0,08 herabgesetzt werden wird. Begründung: Das strahleninduzierte Erbrisiko wird beim Menschen inzwischen als sehr niedrig angesehen, insbesondere weil die Untersuchungen an den Nachkommen der Überlebenden von Hiroshima und Nagasaki bisher keinen statistisch signifikanten Anstieg von Erbkrankheiten gezeigt haben. ICRP hat sogar diskutiert, den Gewebe-Wichtungsfaktor für die Keimdrüsen ganz abzuschaffen, dann aber doch Abstand davon genommen, weil im Tierversuch diesbezüglich eindeutige Anstiege zu verzeichnen sind. Noch aber gelten die uns bekannten Fassungen der RöV und StrlSchV, somit also formalrechtlich auch die dort enthaltenen Gewebe-Wichtungsfaktoren. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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