Wirksamer Kenntnisnachweis im Strahlenschutz vor ärztlicher Prüfung?

Assistenzärzte legen häufiger Bescheinigungen über Kenntniskurse im Strahlenschutz vor, an denen sie bereits als Studenten noch während des Studiums teilgenommen haben. Meines Wissens nach können diese Kurse erst nach dem Erhalt der Approbation absolviert werden
(4.1 zur ´Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin´:
Grundsätzlich erfolgt der Fachkundeerwerb nach dem Abschluss einer Berufsausbildung. So erwerben Ärzte die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz in der Regel nach Bestehen der ärztlichen Prüfung und während der Weiterbildung im entsprechenden medizinischen Fachgebiet, ...).

Können die Kenntnisse, die vor Bestehen der ärztlichen Prüfung erworben werden als Basis für den späteren Erwerb einer Fachkunde dienen? Oder sind die Kenntnisse im Strahlenschutz nach der Approbation neu zu erwerben?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

david.weidlich
Sehr geehrter Fragesteller, im Grundsatz ist es möglich, Fachkunde oder Kenntnisse im Strahlenschutz während der Berufsausbildung zu erwerben und mit oder unmittelbar nach der Abschlussprüfung bescheinigt zu bekommen. Ein Beispiel hierfür sind die Zahnärzte, die in der Regel eine Teilgebietsfachkunde (unter Ablegung einer besonderen Prüfung) mit ihrer zahnärztlichen Abschlussprüfung erwerben und bescheinigt bekommen. Der Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz während der Berufsausbildung ist für Humanmediziner nicht möglich, da der Sachkundeerwerb zu umfangreich ist. Allerdings wäre es durchaus vorstellbar, dass die notwendigen Kenntnisse im Strahlenschutz in der Berufsausbildung erworben und mit der ärztlichen Prüfung bescheinigt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die zuständige Behörde vorher festgestellt hat, dass in dieser Ausbildung die für den jeweiligen Anwendungsbereich geeignete Ausbildung und praktische Erfahrung im Strahlenschutz sowie das entsprechende theoretische Wissen vermittelt wird (vgl. § 18a Abs. 1 RöV, der nach § 18a Abs. 3 RöV auch für den Erwerb der erforderlichen Kenntnisse entsprechend gilt). Unseres Erachtens ist dies einfach zu prüfen, denn die Bescheinigung über die Kenntnisse im Strahlenschutz für Ärzte muss entweder durch die zuständige Stelle (i.d.R. Ärztekammer) ausgestellt sein oder den Hinweis enthalten, dass die zuständige Behörde festgestellt hat, dass „die Ausbildung zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz geeignet ist“. Hierbei ist die feststellende Behörde anzugeben. Wenn lediglich eine Bescheinigung eines Kursveranstalters oder einer Hochschule über eine Teilnahme an einem Strahlenschutzkurs vorgelegt wird, dann gilt diese Kursbescheinigung im Regelfall nicht als Bescheinigung über die erworbenen Kenntnisse im Strahlenschutz nach den Vorschriften der RöV. Dem Team des Forum RöV ist zurzeit nicht bekannt, dass es Anerkennungen der zuständigen Behörden für den Kenntniserwerb innerhalb der Ausbildung gibt. Allerdings möchten wir diese Möglichkeit auch nicht völlig ausschließen. Aber wie beschrieben, ein Blick auf die Bescheinigung reicht, um dies zu erkennen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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