Zeit zwischen Grund- und Spezialkurs 10 Jahre

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
ein Kollege bat mich um Rat zu zwei zusammenhängen Themen und ich konnte nicht sicher weiterhelfen. Daher wende ich mich an Sie.
Er hat vor 10 Jahren einen Grundkurs absolviert und erst jetzt vor 1 Monate einen Spezialkurs. Ist nach so langer Zeit der Grundkurs überhaupt noch ´gültig´, oder hätte er ihn nach 5 Jahren aktualisieren müssen?
Falls ja, war der Spezialkurs doch jetzt für die berühmte Katz und er hätte jetzt noch einmal mit dem Kenntnis- plus Grundkurs starten müssen, oder?
Und was ist mit den ganzen Röntgen-Untersuchungen, die er in der Zeit unter Aufsicht indiziert, durchgeführt und befundet hat? Zählen die dann überhaupt noch für seine Fachkunde, oder muss er jetzt von Neuem starten, weil ja die Fallzahlen erst nach gültigem Kenntniskurs bzw. Grundkurs zählen.

Vielen Dank für kurze Klarstellungen bezüglich der beiden Thematiken und viele Grüße,
RE

commissaire.clouseau
Sehr geehrter Herr Adam, dies ist eine sehr schwierige Fragestellung, zu der wir Ihnen zwar unsere Auffassung mitteilen, Ihrem Kollegen aber auf jeden Fall die Rücksprache mit der zuständigen Stelle (in der Regel Ärztekammer) anraten, da es hier um die Anerkennung von praktischer Erfahrung (Sachkunde) und ggf. notwendigen Kurswiederholungen geht. Die RöV führt in § 18a Abs. 1 aus, dass die Fachkunde u.a. aus nachgewiesener praktischer Erfahrung und aus der erfolgreichen Teilnahme an Strahlenschutzkursen besteht. Dabei ist in dieser Vorschrift festgelegt, dass die Kursteilnahme nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf. Bisher sind wir (und nicht nur wir) davon ausgegangen, dass sich diese zeitliche Regelung auf den letzten notwendigen Strahlenschutzkurs bezieht. Allerdings immer in der Annahme, dass die für den Bereich der Röntgendiagnostik notwendigen Grund- und Spezialkurse in einem angemessen zeitlichen Abstand liegen. Ob ein Zeitraum von 10 Jahren zwischen Grund- und Spezialkurs noch als angemessen angesehen werden kann, muss nach unserer Meinung in diesem speziellen Einzelfall von der vorgenannten zuständigen Stelle entschieden werden. Diese Stelle wird in dem Zusammenhang dann auch Festlegungen treffen können, ob überhaupt, und wenn ja, welcher Kurs wiederholt werden sollte. Wir können uns vorstellen, dass bei dieser Entscheidung auch eingeht, ob Ihr Kollege die wahrscheinlich auch vor 10 Jahren erworbenen und bescheinigten Kenntnisse im Strahlenschutz (die ja Voraussetzungen für den Sachkundeerwerb sind) fristgemäß durch Teilnahme an einem anerkannten Aktualisierungskurs aktualisiert hat. Die Aktualisierung nach fünf Jahren ist nach § 18a RöV nicht nur für die Fachkunde im Strahlenschutz sondern auch für die Kenntnisse erforderlich. Sollte er eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem solchen Kurs vorlegen können, dann könnte die zuständige Stelle zu seinen Gunsten ggf. davon ausgehen, dass er trotz des langen Zeitraums von 10 Jahren zwischen den Kursen seine bis dahin erworbene Kompetenz aufrecht erhalten hat. Sollte er an einem solchen Aktualisierungskurs nicht teilgenommen haben, dann könnten eventuell auch die Zeiten und Fallzahlen zum Sachkundeerwerb nicht oder nur teilweise anerkannt werden. Sie sehen, die Rücksprache mit der zuständigen Stelle ist unumgänglich für Ihren Kollegen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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