Zeitangabe für die Befundung in der Teleradiologie

Sehr geehrter Damen und Herren,

im Kapitel 6.2 ´Durchführung der Qualitätsprüfungen´ der Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) vom 23. Juni 2014 findet sich der Hnweis: Die Übertragung des größten teleradiologisch verwendeten Bilddatensatzes innerhalb von 15 Minuten impliziert, dass eine Befundung innerhalb von ca. 30 Minuten gewährleistet ist.
Frage: Kann dieser Hinweis dahingehend gedeutet werden, dass gemäß der Richtlinie für die Befundung des teleradiologischen Bilddatensatzes 15 Minuten anzusetzen sind und somit zwischen dem Beginn der Bilddatenübertragung und dem Ende der Befundung nur ca. 30 Minuten liegen dürfen?
Bitte: Können Sie diesen Hinweis kommentieren.

Für die Beantwortung meiner Frage möchte ich Ihnen im Voraus danken.

Mit freundlichen Grüßen

Heinrich Mertens
heinrich.mertens
Sehr geehrter Herr Merten, eine CT-Untersuchung mit modernen Scannern dauert nur maximal einige wenige Minuten. Bei einer Notfalluntersuchung kann der Radiologe nach Durchführung der Untersuchung dann mit der Befundung beginnen. Denn bei Notfalluntersuchungen ist aus naheliegenden Gründen eine zeitnahe Befundung nach geltenden Leitlinien erforderlich. Bei der Teleradiologie kommen noch die Übertragungszeiten hinzu, sodass diese Zeiten von den ca. 30 Minuten bis zur Erstellung des Befundberichts abzuziehen sind. Es gilt der Grundsatz, dass durch die Teleradiologie keine nennenswerte Abstriche in der radiologischen Versorgung erfolgen dürfen, daher diese Reglementierung. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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