Ab und bis zu welcher Uhrzeit werktags entfällt die Bedürfnisprüfung für Notfall-Teleradiologie?

Sehr geehrte Forum-Strahlenschutzrecht-Expertinnen und -Experten,

in personam sehr geehrter Herr Dr. Westhof,

vielleicht erinnern Sie sich an meine schriftliche Anfrage hier aus dem Jahre 2022 (siehe dort) und meine mündlichen Erklärungen zu unserem gewünschten Modellprojekt Teleradiologie auf dem Lande Westerkappeln-Ibbenbüren kürzlich in Wiesbaden. Beim dortigen Forum Strahlenschutzrecht erhielt ich aus dem Forum-Auditorium positive Rückmeldungen und bekam Mut zugesprochen, mich weiter dafür einzusetzen.

Da für den sogenannten Tagdienst ein Bedürfnis in einer "Vorabprüfung" von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (MAGS NRW), der KVWL und der Bez-Reg. Münster verneint wurde stellt sich mir noch eine letzte Frage:

An den Werktagen Mo-Di-Mi-Do-Fr - wieviel Uhr jeweils beginnt per definitionem laut Strahlenschutzrecht der Notdienst abends und wieviel Uhr endet er am nächsten Morgen wieder?

Seit 2022 haben sich erhebliche zusätzliche Probleme in der ländlichen medizinsichen Versorgung bei uns ergeben. So kommt es regelmäßig vor, dass Patientinnen und Patienten abends noch in der Praxis verweilen, wo im Krankenhaus die Notdienstzeit bereits begonnen hat..

Für die abendlichen Situationen Verdacht auf Sprunggelenkfraktur bei kräftiger Knöchelschwellung / Ausschluss Lungenentzündung bei Fieber und Dyspnoe, jeweils verbunden mit stark eingeschränkter Mobilität - käme für mich eine Antragstellung teleradiologisches digitales Notfallröntgen von OSG 2 Eb. und Thorax 2 Eb. für die Notdienstzeit in Frage. Eine MTRA aus Westerkappeln stünde bereit und die avisierten Teleradiologen aus der RGIL mit Praxisstandort in Ibbenbüren und Niederlassung in der Helios-Klinik Lengerich betreiben einen radiologischen Nachtdienst in der Lengericher Klinik und könnten ebenso als Teleradiologen für unsere Kooperationsidee fungieren. Die Teleradiologieeinheit in Westerkappeln incl.teleradiologischer Verknüpfung mit den Standorten Ibbenbüren und Lengerich ist staatlich zugelassen bis einschließlich 2026.

Über eine Antwort zu den genauen Uhrzeiten würde ich mich sehr freuen,

mit freundlichen Grüßen,

Dr. med. Michael Schlathölter, Hausarzt (Mitglied der Deutschen Röntgengesellschaft), (avisierter Arzt am Orte der Teleradiologie in Westerkappeln)

Doc Michael

Sehr geehrter Herr Dr. Schlathölter,

ich kann ihnen nur miitteilen wie es im Bundesland Hessen gehandhabt wird. Für eine Genehmigung für den Nacht-, Wochend- und Feiertagsdienst (Normalgenehmigung) ist in Hessen festgelgt, dass von Montags bis Freitags die Radiologie zur Tagschicht besetzt sein muss. Das sind dann in der Regel Zeiten von 8 Uhr bis 16 Uhr. Leichte Abweidhungen nach oben und unten sind möglich. Ab dann greift die Genehmigung zur Teleradiologie (Normalgenehmigung) zum Beispiel ab 16 Uhr bis 8 Uhr zum nächsten Tag. Mir ist klar, dass Ich  den Begriff des Nachtdienstes sehr weit auslege. Allerdings müsste dann die Vorort-Radiologie regelhaft einen Zwei-Schichtbetrieb aufstellen, was Aufgrund der Personalsituation nicht umsetzbar ist. 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jürgen Westhof

Jürgen Westhof

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