Abberufung Strahlenschutzbeauftragter

Gibt es Vorgaben, wie die Abberufung zu erfolgen hat? Von meiner Abberufung erfuhr ich nur beiläufig, der Arbeitgeber hat ein Schreiben vorgelegt, welches an mich adressiert ist und ca. 1 Jahr zurückdatiert. Ich habe dieses Schreiben aber nie erhalten. Eine behördliche Urkunde von der Regierung, wie bei Bestellung, habe ich im Zusammenhang mit der Abberufung nicht erhalten. Wie also genau muß eine korrekte Abberufung erfolgen, damit diese auch einwandfrei wirksam ist?

jenskunze@gmx.de

Nein, es gibt keine Regeln für die Abberufung eines SSB. Die Aufsichtsbehörde ist lediglich über die Veränderung zu informieren. Darüberhinaus muss eine neue Dienstanweisung mit den nun berufenen Strahlenschutzbeauftragten vom SSV zu erstellen und bekannt zu machen.

 

H. Lenzen, Münster

H. Lenzen

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