Sehr geehrtes Expertenteam,
Folgendes Szenario:
Ein Betreiber schafft 2025 ein CT an. Dieses ist Baujahr 2015 ohne vorherige Anzeige in Deutschland.
Vor Inbetriebnahme wird eine neue Abnahmeprüfung fällig.
Diese wurde durchgeführt nach DIN EN 61223-3-5 allerdings Stand 2015. Somit werden die Konstanzprüfungen nach DIN EN 61223-2-6 durchgeführt.
Diese beiden wurden jedoch in der neuen Auflage von DIN EN 61223-3-5 zusammengeführt. Diese ist seit Juli 2023 gültig. Eine maßgebliche Änderung ist, dass hier nun auch Prüfungen im Kinder-Körper respektive Kinder-Kopf durchzuführen sind.
Meine Konkrete Frage lautet daher, nach welcher DIN ist die Abnahmeprüfung / KP durchzuführen?
Ich hätte derzeit folgende Lösungsansätze:
1. Die Abnahmeprüfung muss den aktuellen Stand von Wissenschaft & Technik wiederspiegeln. Die DIN ist nach aktuell gültiger Fassung durchzuführen.
2. Wäre das CT innerhalb Deutschlands umgezogen, wäre nur eine Teilabnahme nach alter DIN fällig geworden. Das CT hält diese Vorgaben derzeit ein und technisch gesehen ist es egal in welchem Land es vorher betrieben wurde.
3. Gleichförmigkeit, mittlere CT-Zahl etc. für Kinder-Protokolle lassen sich nicht ohne weiteres in das bestehenden Abnahme-/ Konstanzprüfungsprotokoll des Herstellers übernehmen. Jedoch könnte man ohne weiteres zumindest den CTDI hierfür bestimmen und dies zur Auflage machen um weiterhin nach alter DIN zu verfahren.
Was ist eurer Meinung nach das richtige Vorgehen in diesem Fall.
Ich möchte mich bereits an dieser Stelle für eure Mithilfe bedanken.